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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 246
(PDF, 94 MB)
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246 Louis Schlaefli

oder einem Kloster inkorporiert, welche dann die Rolle eines
Rektors spielen und, in diesem Fall, einen „vicarius perpetuus"
einsetzen. Nie ist die Rede von einer Inkorporation des Pfarrei
Renchen. An anderen Orten wird der Leutpriester manchmal
auch irrigerweise als „vicarius perpetuus" angegeben.

- BEYER (BAYER) Casparus wird am 09.05.1675 zur Pfarrei
Lipsheim (Elsass) und bald darauf, am 27.11.1675, als Pfarrer
von Renchen präsentiert (G 6313, 668). Er hat vor dem
04.04.1680 die Pfarrei resigniert (G 1421, 153) und wirkte
dann wieder im Elsass als Pfarrer von Boersch (1680-1690)
und Stiftsherr in Saint-Leonard. Er wurde abgesetzt und zu
sechs Monaten Kerker im Seminar verurteilt. Später wirkte
er wahrscheinlich in Ittenheim bis 1693, und endlich in der
Pfarrei Saint-Nicolas in Haguenau (1705-1706) (Kammerer
N° 391).

- BOSCH Georgius (mag., lic. theol., Dr) studierte in Freiburg
i. Br. (1567) (G 4190, f. 90), als er schon Praebendar der Kap-
lanei S. Catharinae (n° 51) im Hohen Chor des Straßburger
Münsters war (... 1567-1615 oder 1616t) (D 81; G 1409;
G 1499, f. 90; G 3476/16; G 3505; G 4190, f. 90, 96 vo;
G 6304, 159; 1 G 181/1, 99 vo). Im Jahr 1586 befindet er sich
nicht an Ort und Stelle, verlangt jedoch seine Praesensgel-
der „absenti tamquam praesenti" zu erhalten (1 G 181/1, 99
vo). Schon früher wirkte er als Pfarrer von Willgottheim (ca.
1570-1573) (G 1411; 1 G 57/3, f. 215-218, 307); später wurde
er Hofprediger, vermutlich in Saverne (... 1580 ...) (G 1850;
DISCHERT, Benfeld, S. 143) und im Jahr 1581 administrierte
er „ad interim" die Pfarrei Benfeld, wo der Magistrat ihn
behalten möchte (G 1850). Er wird jedoch Pfarrer von Renchen
(1582-1584), (G 1494; AMS 117 Z 150; HAHN, Reformbestrebungen
, S. 49, note 3). Wegen Nachlässigkeit abgesetzt
, geriet er in einen Prozess mit seinem Nachfolger, weil
er zu viel von seiner Kompetenz mitgenommen hatte (1584)
(AMS 117 Z 150). Er erhielt später die einträgliche Pfarrei
Saint-Georges in Haguenau (1586-1589) (1 G 181/1, 99 vo;
AM Hag. GG 140/6-8; GG 272/6-9; GUERBER, Haguenau, I,
S. 479; HANAUER, S. 568), welche er „wegen der kranckheit
und alters", wie auch sein Amt als Erzpriester seines Ruralka-
pitels verlässt (AM Hag. GG 140/8). Jahre später wirkte er
jedoch wieder als vice-parochus in Saverne (... 1592-1604
...) (G 1715; 1 G 189/1, f. 1, 88-92; FISCHER, Saverne, S. 186;
ADAM, Saverne, S. 385). Er verstarb außerhalb der Diözese
vor dem 24.01.1618 (G 6303, 369), womöglich 1615 oder
1616. Er hatte sich mit einem ferto das Recht, über seine


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