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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 497
(PDF, 94 MB)
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_ 497

150 jähre Kreisversammlung Offenburg

Cornelius Gorko

Vorbemerkung

Wenn der Kreistag des Ortenaukreises im Herbst 2015 wieder
zu einer Sitzung zusammenkommen wird, kann er sein Jubiläum
feiern: Vor 150 Jahren trat in Offenburg zum ersten Mal
eine Kreisversammlung mit gewählten Vertretern aus den mit-
telbadischen Gemeinden zusammen. Es war zugleich die Geburtsstunde
der heutigen Kreisselbstverwaltung, die sich aus
bescheidenen Anfängen heraus zu einem wichtigen Träger
übergemeindlicher Aufgaben entwickelte. Das Jubiläum ist ein
willkommener Anlass, die Entstehung und wechselvolle Geschichte
der Offenburger Kreisversammlung Revue passieren
zu lassen.

Die Gründung des Kreisverbandes Offenburg

Bei der Gründung des Großherzogtums Baden 1806 gab es zunächst
noch keine überörtlichen Selbstverwaltungsverbände.
Das Land war ein nach französischem Vorbild zentralistisch
verwalteter Staat, in dem alles von oben nach unten durchorganisiert
war.1 Die Gemeinden besaßen in dieser Verwaltungshierarchie
begrenzte Selbstverwaltungsrechte. Amtsbezirke
und Kreisregierungen waren dagegen rein staatliche Gebilde
ohne jegliche Selbstverwaltungsfunktion.

Dies änderte sich, als Großherzog Friedrich I. Anfang April
1860 mit einem Regierungswechsel einen grundlegenden
Kurswechsel in der Innenpolitik ankündigte. Die neue Landesregierung
Stabel-Lamey brachte in den folgenden Jahren verschiedene
Reformgesetze auf den Weg, die Baden im freiheitlichen
Sinne veränderten und seinen Ruf als liberales „Muster-
ländle" begründeten. Eine dieser Reformen betraf auch die
Verwaltungsorganisation des Landes. Innenminister August
Lamey legte dem badischen Landtag einen Entwurf für ein
neues Verwaltungsgesetz vor, der schließlich mit großer Mehrheit
angenommen und am 5. Oktober 1863 als „Gesetz über
die Organisation der inneren Verwaltung" verkündet wurde.2
Das Verwaltungsgesetz veränderte die badische Verwaltung
wesentlich: Die bisherigen Kreisregierungen (Regierungsbe-


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