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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 519
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150 Jahre Kreisversammlung Offenburg

Herrschaft benötigten sie diese Bühne nicht mehr. Mit der
sukzessiven Durchsetzung des Führerstaates hatte auch die
Kreisversammlung keine Zukunft mehr.

Dies war auch der Kreisverwaltung bewusst. Man rechnete
damit, dass es mittelfristig zu einer Auflösung der Kreisversammlungen
kommen werde. So erklärte beispielsweise der
Offenburger Kreisvorsitzende Rombach am 26. Juni 1934 in
seinem Geschäftsbericht an die Kreisversammlung: „Die Kreisversammlung
wird wohl heute zum letzten Mal tagen, da ja die
Kreise im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsumorganisation
auch umgebildet werden. Wann und wie dies geschehen wird, steht
noch dahin."50 Diese Worte klangen bereits wie ein Nachruf auf
die Versammlung. Die Kreisversammlung endete bereits nach
zweieinhalb Stunden mit einem „Sieg Heil auf das deutsche
Volk und Vaterland, sowie dessen Führer Adolf Hitler".

Es war tatsächlich die letzte Sitzung. Durch das badische
„Gesetz über die vorläufige Aufhebung der Kreisversammlungen
und der gemischt beschließenden Ausschüsse" vom 5. Januar
193551 wurde das wichtigste demokratische Gremium der
Kreisselbstverwaltung beseitigt. Die Auflösung der Kreisversammlungen
sollte zunächst nur „bis zur endgültigen Neuregelung
der Rechtsverhältnisse der badischen Kreise" gelten. Tatsächlich
aber ist die Offenburger Kreisversammlung danach nie
wieder zusammengetreten. Ihre Zuständigkeiten gingen auf
den Kreisrat (Kreisausschuss) über.

Mit dem „Gesetz über die Aufhebung der Kreisräte" vom
24. April 193652 wurden dann auch die bisherigen gewählten
Kreisräte und Ausschüsse mit Wirkung vom 1. Oktober 1936
aufgelöst. Ihre Zuständigkeiten gingen auf den Kreisvorsitzenden
über. Dieser sollte künftig „in voller und ausschließlicher
Verantwortung" die Kreisverwaltung leiten. Seine Entschließungen
waren allerdings in weitem Umfang an die Genehmigung
der Staatsbehörde gebunden. Der Kreisvorsitzende wurde
nicht mehr gewählt, sondern vom Innenministerium im Einvernehmen
mit der NSDAP ernannt. Ihm standen weiterhin
einige staatlich ernannte Kreisräte zur Seite, die aber nur noch
beratende Funktion hatten. Die letzte Entscheidung traf grundsätzlich
der Kreisvorsitzende.

Das Ende der alten Kreisverbände und die Einführung
der Landkreise in Baden

Die braunen Machthaber ließen schon bald erkennen, dass sie
den badischen Großkreisen nur geringe Zukunftschancen einräumten
, da die Reichsregierung einen einheitlichen Verwal-


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