Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 548
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
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Nachrichten

Beiträge zur Volks- und Heimatkunde, zur Pflege von Kunst,
Kultur und Denkmalschutz.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Unterhalt einer
Bibliothek, die Arbeit von Mitglieder- und Fachgruppen sowie
Vorträge, Führungen und Exkursionen.

4. Der Verein fördert die Kooperation zwischen seinen Mitgliedergruppen
. Er pflegt, seinen Zielen entsprechend, die Zusammenarbeit
mit staatlichen und kommunalen Behörden, mit öffentlichen
und privaten Körperschaften, mit Personen und Vereinigungen
.

5. Der Verein gibt, nach Möglichkeit jährlich, das Jahrbuch „Die
Ortenau" heraus.

§ 3 Mitglieder, Ehrenmitglieder

1. Die Mitglieder des Vereins sind die Mitglieder seiner selbständigen
Mitgliedergruppen.

2. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen
(körperschaftliche Mitgliedschaft) werden. Minderjährige
bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter
für die Aufnahme in den Verein. Familienmitgliedschaften
sind möglich.

3. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Beitrittserklärung an
den Verein oder an eine Mitgliedergruppe. Aufnahmeanträge an
den Verein werden von diesem an die zuständige Mitgliedergruppe
weitergegeben.

4. Jedes Mitglied ist berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins
und seiner Mitgliedergruppe teilzunehmen und hat Anspruch
auf das Jahrbuch „Die Ortenau".

5. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

6. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er
muss mindestens 3 Monate vor Jahresende dem Verein oder der
zuständigen Mitgliedergruppe schriftlich erklärt werden.

7. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Verein
absichtlich schadet. Über den Ausschluss entscheidet mit Zustimmung
des Präsidiums die zuständige Mitgliedergruppe nach
Anhörung des Betroffenen.

8. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern des Vereins beschließt die
Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums. Die Ernennung
von Ehrenmitgliedern einzelner Mitgliedergruppen ist
von der Zustimmung des Präsidiums des Vereins abhängig.

9. Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Präsidiums
aufgrund herausragender Verdienste für den Historischen Verein
für Mittelbaden e. V. einen Präsidenten nach dem Ausscheiden
aus dem Amt zum Ehrenpräsidenten ernennen. Ein Ehrenpräsident
ist assoziiertes Mitglied des Präsidiums.

§ 4 Jahresbeitrag

1. Die Höhe des Jahresbeitrags des Vereins wird auf Antrag des
Präsidiums von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

2. Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.


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