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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 174
(PDF, 85 MB)
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Ulrich Coenen

Bielefeld zurückbleibt, ist ein herausragendes Denkmal der
Mitte des 19. Jahrhunderts in Bühl. Die Vermutung, dass Pani-
ani für die Kombination von typischen Elementen der Weinbrenner
-Schule mit den ungewöhnlich hohen Fenstern im
Obergeschoss verantwortlich ist, erscheint durchaus wahrscheinlich
.

Die Denkmalwürdigkeit der Villa Walchner wurde intensiv
diskutiert. Insgesamt sind in der westlichen Eisenbahnstraße
vier Gebäude denkmalgeschützt, nämlich das Eckhaus Eisenbahnstraße
/Herbert-Odenheimer-Straße (Eisenbahnstraße 24),
das Postgebäude (Eisenbahnstraße 25), die Villa Wenk (Eisenbahnstraße
27) und das Gasthaus „Alte Post" (Eisenbahnstraße
34). Die Villa Walchner gilt als denkmalschutzrechtlicher Prüffall
.

Die Frage ist, ob die Streichung aus der Denkmalliste nach
ungenehmigten Bauarbeiten Mitte der 1990er Jahre berechtigt
war. Das ist sie offensichtlich nicht. Die Arbeiten wurden zwar
ohne Genehmigung ausgeführt, hatten aber ihre Berechtigung
.

Der Bühler Zimmermeister Horst Seifried erhielt 1993 vom
damaligen Eigentümer den Auftrag für die Erneuerung des
Dachstuhls. Der alte Dachstuhl wurde von einem Bühler Bauunternehmen
abgerissen. Unstrittig ist, dass kein Bauantrag
gestellt wurde. „Der alte Dachstuhl wies erhebliche Kriegsschäden
durch Granatbeschuss auf", berichtet Horst Seifried am
13.Mai 2014 im Interview mit dem ABB. „Aus meiner Sicht ist
es ein Wunder, dass er überhaupt bis in die 1990er Jahre gehalten
hat."32

Die Stadt Bühl, Baurechtsbehörde und Untere Denkmalschutzbehörde
, stellte den Bau ein. Das dachlose Gebäude
wurde zum Schutz vor der Witterung mit Planen abgedeckt.
Außerdem verhängte die Stadt ein Bußgeld in Höhe von
20000 Euro. Dies akzeptierte der Eigentümer nicht und legte
Einspruch ein. Der Fall landete 1995 vor dem Amtsgericht
Bühl.

Horst Seifried wundert sich über die damaligen und heutigen
Diskussionen über die Konstruktion und Form des Daches.
„Es wurde und wird behauptet, dass es sich bei dem originalen
Dach um ein Kehlbalkendach gehandelt habe", sagt er. „Das ist
nicht richtig. Das ursprüngliche Dach war ein Pfettendach mit
stehendem Stuhl."

Der Bußgeldbescheid wurde vom Gericht zurückgenommen
, der neue Dachstuhl durfte errichtet werden. „Wir haben
den ursprünglichen Dachstuhl originalgetreu rekonstruiert",
sagt Seifried.


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