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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 201
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2016/0202
Die Straßen von und nach Ebersweier

Eine Kreisstraße ohne Seitengraben gibt es nicht [...] Es muß
allen Ernstes unverständigem Lärmen und Schimpfen entgegengetreten
werden. Die Gemeinden Bohlsbach und Durbach können
verlangen, daß endlich die dortigen Verwirrungen aufhören?2

Bei der Kirche in Ebersweier sowie am Bühl, unterhalb von
Durbach, wie auch bei der Herrenmühle, oberhalb von Durbach
, waren größere Maßnahmen erforderlich. Die Kosten für
die Straßeninstandsetzung beliefen sich deshalb auf insgesamt
14900 Mark. Diese wurden auf die beteiligten Gemeinden
Bohlsbach, Ebersweier und Durbach umgelegt. Einen kleineren
Kostenanteil übernahm der Kreis. Die Gemeinde Ebersweier
musste einen Anteil von 2413 Mark 90 Pfennig beisteuern.
Dieser Betrag konnte aus dem Sparkassenüberschuss des Rechnungsjahres
1887 bezahlt werden. Auf die Gemeinde Durbach
entfiel ein Anteil von 5989 Mark 10 Pfennig.33 Diese Straße
führte die Bezeichnung Kreisstraße 17 und hat heute, 2016, auf
der Gemarkung Ebersweier die Bezeichnung K5324. Die Streckenführung
dieser Straße geht von Kehl-Sundheim bzw. von
der dortigen L91, auch Kehler Straße genannt, in östlicher
Richtung an Willstätt vorbei über Hesselhurst, die Autobahn,
Weier, Bühl, überquert dort die B33, führt weiter durch Bohlsbach
, überquert die B 3, führt durch Ebersweier und endet im
Ortsteil Unterweiler der Gemeinde Durbach, wo sie auf die von
Offenburg kommende K5369 trifft.

Die Straße wurde vermutlich in den 1930er Jahren geteert.
Jedenfalls stellte der Kreisrat die Durchführung dieser Maßnahme
für das Jahr 1935 in Aussicht. Die Gemeinde Ebersweier
erhielt auf ihr Gesuch um Erneuerung der Straßendecke der
Kreisstraße Nr. 17 vom Kreisrat Offenburg folgende Mitteilung:

Abb. 9: Die
Bohlsbacher Straße
beim Ortseingang
Ebersweier (zwischen
1920 und 1964,
Aufnahme vor 1964)

Der Kreisrat zeigt sich überrascht, von dem Verlangen der Gemeinde
auf eine gründliche Instandsetzung der ausgewaschenen
Fahrbahn der Kreisstraße Nr. 17 vom Ortsausgang Ebersweier bis
an den Bahnkörper des Güterbahnhofs Offenburg, weil die Gemeinde
Ebersweier seit dem Jahr 1931 trotz wiederholter Mahnung
kein[en] Straßenkostenbeitrag mehr an die Kreiskasse Offenburg
bezahlt hat. Die dortige Gemeinde glaubt also, mit Stra-
ßenkostenbeiträgen anderer Gemeinden sich die genannte Kreisstraßenstrecke
instand setzen lassen zu können und selbst von
der Zahlungspflicht für die Unterhaltung der Kreis Straße entbunden
zu sein. Das geht natürlich nicht an.34

Der Brief endete mit dem Hinweis, dass die Straßenstrecke
zwischen der Reichsbahnüberführung und dem Ortseingang


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