Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 327
(PDF, 85 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2016/0328
Der Scharf- oder Nachrichter zu Buchsweiler (Elsass)

der Handwerker der damaligen Zeit. Natürlich spielt die Infamie
, der Status der Unehrlichkeit (hat nichts mit Betrügerei zu
tun!) bei der Auswahl der Heiratskandidaten und -innen eine
Rolle. So gehören die Bräute meist einer unteren sozialen
Schicht an und die Zünfte nutzten ihre Macht, um die Ihren zu
disziplinieren und den Umgang mit dem Scharfrichter zu verbieten
und um sich dabei selbst zu erhöhen. Auch scheint das
Ansehen und der Umgang mit dem Scharfrichter regional verschieden
gewesen zu sein. Ohne es konkret festmachen zu
können, gibt es wohl ein Nord-Süd-Gefälle. Die Grenze könnte
die Mainlinie sein, also die Grenze zum Norddeutschen Bund.
Dies ist allerdings nur eine Vermutung.

Auch bei den Heiraten, Taufen, Beerdigungen war für den
Autor in den Kirchenbüchern kein Sonderstatus zu erkennen.
Natürlich überwiegen bei den Trauzeugen und den Taufpaten
die Angehörigen der Familie oder der eigenen Zunft, aber bei
einer durchaus beachtlichen Zahl sind es auch Angehörige der
gesellschaftlichen Oberschicht.

Dies alles vorausgeschickt, wenden wir uns nun einer Zeit
zu, in der in der Herrschaft Hanau-Lichtenberg im Regierungssitz
Buchsweiler (Bouxwiller) der Scharfrichter noch das Organ
der Justiz war, das die höchste Strafe vollzog. Für den heutigen
Leser sind dies alles grausame Strafen. Für den damaligen Zeitgenossen
hatten die unterschiedlichen Strafen durchaus eine
verständliche Logik.

Insgesamt haben die Buchsweiler Pfarrer zwischen 1569
und 1638 den Ausgang von 79 Malenzverfahren notiert, haben
aus religiöser Sicht vermerkt, ob der Delinquent die Strafe akzeptiert
und für die Gemeinschaft der Christenmenschen
nicht verloren war. Dennoch bedarf es der Erläuterung, warum
eine Strafe für die Betroffenen erstrebenswerter (sie!) als die
andere war.

Die Einträge werden chronologisch übernommen, das originale
Zeilenende mit einem Senkrechtstrich markiert und der
Text so fortgeschrieben. In Klammern gesetzte Silben sind ausgeschriebene
Endungskürzel. Nicht lesbare Buchstaben oder
Silben sind mit... gekennzeichnet. Die Schreibweise entspricht
weitestgehend dem Original.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2016/0328