Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 328
(PDF, 85 MB)
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- *

6 1

S*iß4& -^f^ä^ IJ *"* TU

Schadhaftige personen so In Anno
Domini 1569 durch den Nachrichter
in gewonlichen Hals gericht zu Buchs-
weiller verurteilt, gestorben.1,2

Anno salutis 1573

January Ist Wendlins Michel genant Hofmans Michel von Er-
nolts- | heim von weg(en) Verbrechung zweyer Urpheden so er
über sich geb(en) | unseres g. H. Landt zumeyden, Diebstals,
sorglicher bed...ung | brennens und erschießens etlicher Namhaften
Personen, gericht- | liehen fürgestellt verclagt zum todt
verurteilt, und | Durch den Nachrichter mit dem Schwerdt gerichtet
worden,

Michel Wendlin hat offensichtlich schon zwei Urfehden geschworen
, d. h. er war schon in Gerichtsverfahren verwickelt, wo über ihn
(gnadenhalber) die Landesverweisung, aber auch die eidliche Zu-


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