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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 340
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Klaus G. Kaufmann

Eodem die, auch beede | Weg(en) Ihrer Vielfeltig(en) Dieberei,
alhie mit dem | Schwerd gericht word)en), Sind allesamt Ziemlich
ge- | Duldig und selig gestorben, ohne daß Reihard von
Herling(en) im Hinaußfür(en), Wunderbar geberd(en) g...
bräucht, Und zu oberst Uff der leitern herab wied(er) | begert,
mit Vorgeb(en), er hab ein gros anlieg(en); Ist | Die Vermutung
gewesen, er habe noch ein mord | od(er) sonst(en) etwz bei sich
verschwieg(en) gehabt.

Auch hier ist wiederum festzuhalten, dass unter den Verurteilten
häufig auch Abkömmlinge von Schindern oder Wasenmeistern
zu finden sind und manche ihr sicheres Ende hinauszuzögern versuchen
.

Freitags d(en) 16. lObris 1614. Ist Jost Clauner von Neu-1 weiler,
mit dem Schwerd alhie gericht word(en), weil er | Hin und
wied(er) uff d(er) Straßen, Viel Underschiedliche | Personen
beraubt und bestolen, Ist zuvor 11. Jar ein Soldat | in Nid (er)
land gewesen, und mit Urtheil und recht zu(m) sträng | erkant
word(en); war etwas kleinmütig, weegen d(er) Hoffnung | dz er
möchte erbett(en) werd(en), und mit dem leb(en) darum körnen
, jedoch hat er sich endlich mit gedult drein erge(ben).

Nicht immer verhilft die Gnadenwaltung zum Weiterleben. Vielleichtwaren
seine Untaten doch zu schwer gewesen?

Anno Christi, 1615 Freitags d(en) 19. t(en) May ward alhie | mit
dem Schwerd gericht, Wendeis Marzolff vo(n) Osterhoffen, gewesener
| Hirt zu Hochfelden, dieweil er von Ungefehr 10. Jar
einen Juden von Ettendorf, im Altorfer bann | selb ander zu tod
geschlagen; hat sich geduldig er- | geben.

Hier wird der Todschlag mit dem Schwert gesühnt.

161611

Anno Christi, 1616, Freitags d(en) 13. t(en) 7bris, | ward Merten
Schwab, von Oberbrunn bürtig, | Wegen Und(er) schiedlich(en)
Diebstals, zum sträng ver- | urteilt, nachmalen aber, uff sein
Underthänig | bitten, mit dem Schwerd, alhie gericht, gab | sich
willig und geduldig drein, ist v(er)hoffentlich, | selig gestorben.

Also verhilft „underthänig" Bitten auch manchmal zu der ehrenvollen
Schwertstrafe.

Anno Christi, 1617, Freitags d(en) 31. t(en) Janua- | ry, sind 4
nachfolgende Weibs-personen, wegen | Zauberei und Hexerei,
erstlich stranguliert, darnach | aber ihre tode cörper, mit feuer
V(er)brant word(en): | 1. Schneider ottilia, Matthiß Wolffinners
uff Liechtenberg, eheweib. 2. Anna Rosenvelderin, Wolff


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