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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 365
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Ettenheimer Gärten, Teil 10-12 365

morsch, daß Ausbeßerung oder Nachhülfe (Reparatur) gar nicht
mehr möglich ist".6

Nach einem Angebot des Schreiners Michael Meyer würden die
Kosten für eine neue Einfriedung 78 f betragen. Die neue Pacht
würde aber nur jährlich 14 f betragen. Der Pächter von Böcklin
habe erklärt, die Herstellung für 50 f zu übernehmen. Fleiner
wies in seinem Antrag aber darauf hin, dass die Herstellung im
Mißverhältnis zur bisherigen Pacht stehe. Eine „radikale Her-
stellung" sei unumgänglich notwendig und keine Ausbesserung
oder Flickwerk, da kein Nagel mehr in dem morschen
Holz festhalte.

Die Hofdomänenkammer schrieb am 4.12.1837 an Domänenverwalter
Fleiner zurück und schloss sich dessen Auffassung
an. Die Domänenverwaltung wurde aufgefordert, Auskunft
über drei Fragen zu geben, die Domänenverwalter Fleiner
am 23.1.1838 wie folgt beantwortete (Auszug):

„Der in Frage stehende Garten liegt gleich außerhalb der Stadt
ganz isoliert von andern herrschaftlichen Gütern längs dem
Stadtgraben von welchem ein Theil dazugehörig ist An der Vorderseite
zieht ein sehr frequenter breiter Feldweg vorbey, um deswillen
eine solide Einfriedigung nicht umgangen werden kann, da
neben daran ebenfalls nur Gemüsgärten sind, die sämtlich mit
untermauerten Lattenhägen versehen sind"

Man habe auch festgestellt, daß eine Herstellung in Mauerwerk
noch teurer käme. Ein Verkauf des Gartens sei ratsam, da er
günstig liege und „die Güter gegenwärtig alle ziemlich hoch im
Preis" stünden. Bezirksförster von Böcklin würde „wohl keine
Anstände erheben", wenn ihm wenigstens der bereits verwendete
Dünger vergütet würde.

Dieses Schreiben von Fleiner ist wertvoll, da es einige Einzelheiten
über die Gärten im Pfaffenbach in Erfahrung bringt.

Die Hofdomänenkammer teilte am 2.3.1838 der Ettenheimer
Domänenverwaltung mit, „daß man die angetragene Herstellung
der Garten Einfriedigung nicht genehmigen könne".
Nach Beendigung der Pacht solle über einen Verkaufsversuch
berichtet werden.

Am 20.4.1838 schrieb Fleiner der Hofdomänenkammer u. a.,
dass es ehrenhalber durchaus notwendig sei, wenigstens die
Vorderseite der Einfriedung notdürftig auszubessern, was nach
Rücksprache mit dem Schreiner 11 bis 14 f erfordern würde.
„Alle Gärten von Privatleuten an dortiger Reihe sind ordentlich eingezäunt
, nur der in Frage stehende Herrschaftliche zeichnet sich da-


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