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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 412
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412 Karl Hansert

ser schrieb am 21. Dezember 1933 an das „Erzb. Ordinariat
Freiburg":

„Pfarrer Anton Schmid in Schutterwald hat am Sonntag, den
3. November 1933, im Hauptgottesdienst in Schutterwald über
das Thema ,1m Kampf um die Jugend' gepredigt und dabei Ausführungen
gemacht, die geeignet waren, die Bevölkerung gegen
den nationalsozialistischen Staat aufzuhetzen. (...) Außerdem
hat Pfarrer Schmid an sämtlichen 3 Eingangstüren der Pfarrkirche
in Schutterwald den Hirtenbrief der Fuldaer Bischofskonferenz
angebracht, obwohl ihm bekannt sein musste, dass die Verbreitung
strengstens verboten ist. Aus der Vergangenheit dieses
Geistlichen ist bekannt geworden, dass er als Vikar in Singen vom
Jahre 1927 bis 1929 tätig war und dort mit dem Reichsbanner
sympathisierte. Anlässlich einer Feier auf dem Friedhof soll er als
Reichsbannerkamerad gesprochen haben. (...) Die von der Geheimen
Staatspolizei jetzt festgestellte Handlungsweise des Geistlichen
stellt eine äußerst schwerwiegende Verletzung des Ortsfriedens
in Schutterwald dar, dass ich in Übereinstimmung mit dem
Herrn Minister des Inneren um alsbaldige Versetzung des Geistlichen
ersuchen muss."

Daraufhin schrieb das Erzbischöfliche Ordinariat, die bischöfliche
Verwaltung, am 28. Dezember 1933, ohne weitere Anrede:

„Pfarrer Anton Schmid in Schutterwald: Wir übersenden Ihnen
in der Anlage die Abschrift des Schreibens des Herrn Ministers
des Kultus und Unterrichts vom 21. d. Mts. zur Äußerung über
die gegen Sie vorgebrachten Beschwerden."

Der im Schreiben vermerkten Aufforderung, eine „Ausfertigung
Ihrer Predigt vom 3. November" vorzulegen, kommt der
Pfarrer unverzüglich nach und fügt hinzu:

„Eine allgemeine Aufregung und Erregung im Dorf, die sich in
zahlreichen Besuchen der Eltern unserer Kinder im Pfarrhaus
Luft verschaffte, veranlassten mich zu dieser Predigt (...), die Not
vieler Eltern bisheriger Jungscharkinder, die erkannt hatten, dass
in diesem Kampf Macht vor Recht geht, die in der Sorge um ihr
Brot ihre Kinder dem Jungvolk schweren Herzens freigeben. Ich
betrachte es als meine Hirtenpflicht, diesen Eltern in ihrer Not
beizustehen."

Seine Behauptung, jener Erlass des Reichsjungendführers sei
ein Rechtsbruch, nehme er nicht zurück, „auf keinen Fall, nie-


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