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Heinz G. Huber
Abb. 6: Herztäler
Rekruten im Jahr
1918
wurden33 und damit auch die Bereitschaft zu einer militärischen
Vorbildung abnahm (Abb. 6).
Es gab Forderungen, die Mitgliedschaft in der Jugendwehr
zur Pflicht zu machen. Ein Reichsjugendwehr-Gesetz, das aus
den Kreisen des Militärs vehement gefordert wurde, kam letztlich
nicht zustande.34 Ein Erlass richtete sich 1917 an die höheren
Lehranstalten: Die über 15 Jahre alten Schüler sollten
möglichst vollständig den örtlichen Jugendorganisationen
beitreten.35 Letztlich wurde dann aber trotz entsprechender
Forderungen im badischen Landtag von einer Zwangsmitgliedschaft
abgesehen - vor allem die SPD bestand auf dem
Prinzip der Freiwilligkeit.36 Zur Steigerung der Attraktivität
sollten Turnen und Spiel wieder im Vordergrund stehen. Bei
der Ausbildung sollten nach Vorstellungen des Kriegsministeriums
die Richtlinien aus Preußen herangezogen werden:
Schießübungen sollten nur „für gereiftere Angehörige der Jugendwehr
" in Anlehnung an entsprechende Vereine durchgeführt
werden.37
Das Ministerium für Unterricht hielt daran fest, „die gesamte
männliche Jugend von der Schulentlassung bis zum Eintritt ins
Heer" durch Erziehung zu körperlicher Gesundheit, Kraft und
Gewandtheit, aber auch zur „Selbstzucht, freiwilliger Unterordnung
, Charakterfestigkeit und Vaterlandsliebe" auf den Kriegsdienst
vorzubereiten.38
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