Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
97. Jahresband.2017
Seite: 222
(PDF, 82 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2017/0223
kommt zur Antwort: „Oportet ex necessitate facere virtutem"
(G 6308, 212 vo).

Am 03.02.1649 wird gemeldet, dass P. Etto, Profess in Etten-
heimmünster, sich weigere, den Eid im Ruralkapitel abzulegen
; desgleichen weigert sich auch P. Casparus, „Religiosus
professus & capellanus in Schuttern", das Ruralkapitel anzuerkennen
(G 6308, 246).

Vincentius, „Praelatus in Schwarzach et Schuttern", meldet am
07.07.1649, dass er auf die Abtei Schwarzach verzichten
wolle. Da jedoch in dieser Abtei, „oh paucitatem p er sonor um",
und auch in der elsässischen Benediktinerkongregation niemand
zu finden ist, um diese schwere Last zu tragen, bittet
er um Erlaubnis, eine qualifizierte Person aus der Abtei
Sankt Blasien erwählen zu dürfen, was von Molsheim aus
genehmigt wurde (G 6308, 254 vo). Am 17. August wurde
dann P. Placidus Rauber, „Convent. & magnus Cellerarius Mo-
nast. S.Blasii", postuliert (ebd., 260). Am 9. Dezember verlangt
der Bischof, durch einen Brief aus Brüssel, sein „Instru-
mentum electionis"; was die diesbezügliche Tax anbelangt,
soll die Abtei, „ob paupertatem", nur 100 Gulden gleich zahlen
und die restierenden 100, sobald sie kann (ebd., 272,
319). Am 4. Mai 1650 entsteht ein Problem wegen des Eides,
den der Abt bei der Konsekration dem Weihbischof hätte
schwören sollen (ebd., 288 vo).

Der Abt von Schuttern bittet am 03.11.1649, dass man die
Pfarreien Oberschopfheim und Zunsweier den folgenden
Mönchen zustelle:

- P. Maurus AGRICOLA, aus der Abtei Schuttern,

- P. Zacharias CUNZELMAN, auch aus Schuttern,

- P. Antonius KELLER, aus der Abtei Sankt-Blasien.

Der Generalvikar erteilt ihnen diese commissio (G 6308, 267).
Der Abt von Schuttern bestätigt am 06.07.1650, dass er den
Eid dem Weihbischof geleistet hat. Scheinbar sollte er noch
einen anderen als Visitator der Straßburger Benediktinerkongregation
ablegen (G 6308, 291).

„Vincentius, Praelatus in Schuttern", erhält am 10.12.1650 die
Erlaubnis, ein Gültgut „honum quoddam gultale in pago Almansweiler
" gegen 1000 Gulden zu verpfänden, um sein
Kloster zu reparieren: „pro necessaria reparatione sui monaste-
rii, templi,... in preterito hello devastati, ne omnino corruant" (G
6308, 300 vo).

Der Abt von Schuttern entschuldigt sich brieflich, „de recu-
satione Lotharingicae contributionis", da die österreichische
Behörden ihn daran hindern (G 6309, 66, 67 vo). Der neue
Propst von Allerheiligen, Anastasius (Schlecht) beruft sich


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2017/0223