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Weibliche Wohngemeinschaften
im spätmittelalterlichen Offenburg und ihr
langer Weg in den Alltag
Eugen Hillenbrand
Mit dem Begriff „Wohngemeinschaften" verbindet sich üblicherweise
die moderne Vorstellung einer Studenten-WG oder
einer Senioren-WG: Die Jüngeren teilen sich eine Wohnung,
die Älteren ein Haus, mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen
. Dieser Beitrag will die Aufmerksamkeit auf eine ganz
andere Gruppe lenken - eine Gruppe, die nicht durch das Alter
definiert ist, sondern durch das Geschlecht. Es sind alleinstehende
Frauen in Offenburg, die diese neue Lebensform des gemeinschaftlichen
Wohnens schon vor über 700 Jahren gesucht
und gestaltet haben. Sie nannten sich „Beginen". Mindestens
zehn ihrer Hausgemeinschaften sind uns aus dem 14. und
15. Jahrhundert bekannt. Leider ist die Quellenlage zu ihrer
Geschichte sehr spärlich. Von keinem einzigen Haus kennen
wir den genauen Gründungsvorgang. Und nur wenige Urkunden
gewähren uns einen konkreten Einblick in das Leben dieser
neuartigen Wohngemeinschaften. Sie bilden die Grundlage
der folgenden Untersuchung.1
Anfang Juni 1326 reiste Heinrich Schelme, Chorherr des
Sankt Gangolfstifts in Toul, in seine Heimatstadt Offenburg,
um seine Schwester Katharina zu besuchen. Mit ihr zusammen
wollte er testamentarische Verfügungen treffen über ihren gemeinsamen
Besitz in Ebersweier und Nesselried. Das einschlägige
Schriftstück vom 12. Juni 1326 ist heute nicht mehr vorhanden
. Aber 15 Jahre später ließen der damals amtierende
Verwalter des Offenburger Spitals und seine beiden Stellvertreter
eine genaue Abschrift anfertigen, die noch heute im Erzbischöflichen
Archiv Freiburg aufbewahrt wird und auf den
2. Mai 1341 datiert ist.2 Offensichtlich war die Urkunde für das
noch recht junge Andreas-Spital von großem Wert, schließlich
gehörte es zu den Hauptnutznießern des Vermächtnisses.
Die namentlich genannten Spitalverwalter sind noch dieselben
, die schon 1335 durch Bischof Berthold von Straßburg in
dieses Amt berufen worden waren: Sigelinus, Sohn des Nikolaus
Sigebot, Nikolaus Keller und Johannes Schönemann von
Appenweier.3 Alle drei nennen sich Bürger von Offenburg. Zur
Beglaubigung ihres Rechtsaktes von 1341 hingen sie das Siegel
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