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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
98. Jahresband.2018
Seite: 478
(PDF, 96 MB)
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478 Dieter Petri

während der Lehrzeit Kost und Logie unentgeltlich zu geben
und zur guten Ordnung anzuhalten". In § 2 wurden vom Lehrling
Treue, Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit erwartet. Der
Lehrling „unterwirft sich zugleich Allen in meinem Umdribe
vorkommenden Arbeiten" verlangt der Arbeitgeber. Die Lehrzeit
wird auf zweieinhalb Jahre festgesetzt. Das Lehrgeld beträgt
, nun nicht mehr in Gulden, sondern in der neuen Reichswährung
, 100 Mark. 50 Mark sind zu Beginn und 50 Mark bei
der Freisprechung fällig. Die Besorgung der Wäsche lässt sich
der Lehrherr zusätzlich mit 18 Mark im Jahr vergüten. Neue
Kleidungsstücke hat der Vormund zu bezahlen.

Allzu viel scheint Valentin Lehmann in der Lehre nicht gelernt
zu haben. Jedenfalls schickt der Vormund am 2. November
1879 seinen Mündel in eine zweite Lehre. Diesmal geht es
zu M. Dauner in Offenburg, einem spezialisierten Konditor.
Die Lehrzeit solle zwei Jahre betragen. Das Lehrgeld erhöht sich
auf 140 Mark. Mit der Lehre sind wieder freie Kost und Logis
verbunden. Für die Wäsche muss der Lehrling selbst sorgen.
Ferner muss sich der Lehrling versprechen, nach Abschluss der
Lehre in keiner anderen Offenburger Konditorei zu arbeiten.
Niemand züchtet sich gern seine Konkurrenz.

Der letzte Vormundschaftsbericht datiert vom 14. August
1880. Die Überprüfung erfolgte am 19. August 1880 durch
Notar Bucherer vom Großherzoglichen Amtsgericht Offenburg.
Auch heute müssen die gesetzlichen Betreuer dem Amtsgericht
bzw. Betreuungsgericht jährlich Rechenschaft ablegen.

(Im Stadtarchiv Zell a.H. findet sich die Akte in der Abteilung
„Oh er enterst ach" A 118)

Dieter Petri, Ziegelfeld 22, 77736 Zell a.H.


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