Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., M 85,fi-1
Pfeilschifter, Georg
Die St. Blasianische Germania Sacra: ein Beitrag zur Historiographie des 18. Jahrhunderts
Kempten, 1921
Seite: 16
(PDF, 47 MB)
Bibliographische Information
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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§ 6. Die Suevia ecolesiastica des P. F. Peter

§ 5.

Die Suevia ecclesiastica des P. F. Peter.

Etwa zwanzig Jahre, nachdem der vierte Band der Ger*
mania sacra et profana Bucelins mit seinen letzten Beiträgen
zur Klostergeschichte Deutschlands herausgekommen war,
trat ein anderer Schwabe, P. Franciscus Peter aus dem regu*
Herten Chorherrnstift Wettenhausen, mit der Absicht an die
Öffentlichkeit, sämtliche Klöster und Stifter Gesamt*
deutschlands zu behandeln, indem er ausdrücklich auf Bru*
schius und Bucelin hinwies, die nur die vorzüglicheren Klöster
und Collegia beschrieben hätten. Zunächst erschien die
„Suevia ecclesiastica seu clericalia collegia tum saecularia tum
regularia" (Augustae Vindelicorum et Dillingae 1699). In
einem Folianten von über 900 Seiten werden alle Klöster und
Stifter Schwabens behandelt: 385 für Männer, 243 für Frauen,
insgesamt 628. Man bekommt aus diesen Zahlen eine unge*
fähre Vorstellung, um welche Massen es sich für ganz
Deutschland handeln müßte. Am Schluß der Vorrede spricht
Peter von einer „Germania ecclesiastica, quae, sicuti Suevia
ista solum agit de Suevicis, ita illa de omnibus et singulis per
universam Germaniam seu totum Romanum Imperium latis*
sime diffusis collegiis sacris ac monasteriis brevi post secu*
tura." Sein geplantes größeres Werk bezeichnet er also als
„Germania ecclesiastica". Das Adjektiv „ecclesiastica" ist
mir bei ähnlichen Unternehmungen seltener vorgekommen als
die Worte „sacra" oder „christiana"; es ist der engere Begriff,
will aber wohl dieselbe Sache bezeichnen.

Den Weltklerus behandelt Peter nur insofern, als er in
Kollegiatstiftern korporativ organisiert ist. Von diesen be*
spricht er die Canonici saeculares cathedralium (nämlich in
Augsburg und Konstanz), die Canonici saeculares in ecclesiis
collegiatis (52 an der Zahl), die Canonici seu clerici vitae com*
munis (5) und die Canonissae saeculares (6). Also im Ganzen
65 Stifter gegen 563 Klöster.

Das Ordnungsprinzip ist nicht die Diözese, sondern Stif*
ter, Männerklöster und Frauenklöster werden nach der rein

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