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Pfeilschifter, Georg
Die St. Blasianische Germania Sacra: ein Beitrag zur Historiographie des 18. Jahrhunderts
Kempten, 1921
Seite: 36
(PDF, 47 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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§ 1J. Gatterers Entwurf einer Germania Sacra medii aevi

sacra des Hansiz entstanden waren. Und es war bekannt
geworden, daß Hansiz unermüdlich an der Fortsetzung seines
großen Werkes arbeitete. Er hatte Beziehungen angeknüpft
zu dem Verein der Leipziger Gelehrten, welche die Acta Eru*
ditorum herausgaben, und war in Beziehung getreten zu den
Göttinger Historikern. Da hat anfangs der Fünfziger jähre
ein blutjunger protestantischer Gelehrter — es war der spä*
tere Göttinger Historiker Joh. Christopherus Gatterer — auf
Grund einer umfassenden Literaturkenntnis einen neuen
Plan vorgelegt für eine Germania sacra medii aevi, die er sich
als Lebensarbeit dachte. Es geschah in einer der philosophi*
sehen Fakultät der Universität Altdorf vorgelegten Dissen
tation, die den Titel trägt: „Dissertatio praevia de adornanda
in posterum Germania sacra medii aevi" (Altdorfii 1752. 4°.
70 S.). Also unter Ausschluß der neueren Zeit beabsichtigte
Gatterer eine Germania sacra lediglich des Mittelalters zu
schreiben. Der unendlich reiche Stoff der Kirchengeschichte
sollte möglichst vollständig und allseitig zur Darstellung ge*
langen. Die Anlage des ganzen Werkes dachte er sich im
Anschluß an die Magdeburger Centurien, wie er p. 68 aus*
drücklich bemerkt — Herrgotts Plan hat er wohl nicht ge*
kannt —, wie folgt: I. De ecclesiarum Germanicarum origine,
incrementis et statu. II. De episcopis per metropoles dispo*
sitis. III. De ordinibus religiosis. IV. De abbatiis et monaste*
riis. V. De doctoribus et scriptoribus ecclesiasticis. VI. De
doctrina catholica. VII. De haeresibus, schismaticis et con?
troversiis. VIII. De conciliis et synodis. IX. De ritibus ec
diseiplina ecclesiastica. X. De martyribus et confessoribus.
XL De concordia et discordia sacerdotii et imperii. XII. De
statutis ecclesiasticis. XIII. De jure publico ecclesiastico
singulari.

Das ist ein Plan von erschreckenden Ausmaßen, wenn
man an die Durchführung desselben für alle deutschen Diöze*
sen durch einen einzigen Menschen denkt! Bei den früheren
Versuchen wurden im Durchschnitt nur die Themata I, II
und IV berücksichtigt und vereinzelt — wenn man sehr weit
ging — auch noch V und VIII. Wesentlich weitergespannt
hatte den Rahmen von allen Vorgängern, die eine Mehrzahl


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