Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., M 85,fi-1
Pfeilschifter, Georg
Die St. Blasianische Germania Sacra: ein Beitrag zur Historiographie des 18. Jahrhunderts
Kempten, 1921
Seite: 90
(PDF, 47 MB)
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§ 18. Fortsetzung der Diskussion über die Stoffzuweisung

contrepart: ,Cooperatores Sanblasiani volunt omnia edita et
inedita in extenso edere, contra meam sententiamV (An Zur*
lauben vom 18. Oktober 1785: Aargauer Kantonsbibliothek.)
Man war also in St. Blasien für größtmögliche Kürze, soweit
es die Sache irgendwie zuließ. Uber die Veröffentlichung
völlig unedierter Urkunden hat sich wieder eine Differenz
aufgetan zwischen Würdtwein und Ussermann. Ussermann
hat damals bei der Bitte um Urkundenmaterial wiederholt
den Standpunkt vertreten: weniger wichtige Urkunden über
Kaufverträge, kleine Schenkungen etc. überhaupt beiseite zu
lassen und von den besonders wertvollen Urkunden nur eine
summarische Inhaltsangabe zu verfertigen (an den Regie*
rungsrat Voigt in Weimar vom 9. Juni 1785: St. Paul XI 476.
— 14. Juni 1785: St. Paul XI 477). So hatte er auch den Vor*
schlag gemacht, nicht alle die eingehenden Documente in
extenso zu publizieren, sondern nur „in Regestis". Aber
Würdtwein meinte, das sei nur möglich, wenn die ganze Ur*
künde in extenso irgendwo und irgendwann vorher publiziert
würde; denn Inedita könne man nicht zitieren. Der Gedanke
von bloßen Regestenpublikationen ist ihm demnach fremd.
(Würdtwein an Ussermann vom 3. Febr. 1786: St. Paul XI 548.)

*

So waren also seit der Ausgabe des ersten St. Blasiani*
sehen Prospektes vom 11. Nov. 1783 alle wesentlichen Fragen
desselben während mehr als zwei vollen Jahren in persönlicher
Aussprache — Zurlauben war im Sommer 1785 wieder zehn
Tage lang in St. Blasien — und noch mehr in schriftlichem
Meinungsaustausch wieder und wieder erörtert worden. Und
es war nun die Zeit gekommen, das Ergebnis in einem zwei*
ten endgültigen Prospekt zusammenzufassen. Eine Reihe
-von Mitarbeitern hatten es dringend gewünscht; und es ist
ohne vorherige Verständigung mit Würdtwein geschehen
(Brief Ussermanns an denselben vom 31. März 1786: St. Paul
IX 550). Der Prospekt ist wieder von Ussermann gezeichnet
und vom 3. Februar 1786 datiert. Den Text gebe ich im
Anhang. Die wichtigsten Sätze des Inhaltes sind kurz
folgende: 1) Die Hauptnorm für die Bearbeitung der einzel*
nen Bistümer ist die im ersten Prospekt dargelegte geblieben;


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