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Pfeilschifter, Georg
Die St. Blasianische Germania Sacra: ein Beitrag zur Historiographie des 18. Jahrhunderts
Kempten, 1921
Seite: 91
(PDF, 47 MB)
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§19. Die Bearbeiter der einzelnen Diözesen

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Local'e primum, tum Personale cum Reali junctum. Was wir
geben wollen, soll sein „arcta quidem, sufficiens tarnen et suo
modo integra dioecesium descriptio". Was da und dort schon
gedruckt ist, soll nicht wieder dem Publikum dargeboten
werden. Der Prodromusband bleibt weg. Aber jeder ein^
zelnen Diözese soll ein Verzeichnis der historischen Literatur
vorausgeschickt werden (I—IV; XI). 2) Das „Locale" soll brüv
gen Abhandlungen über die Anfänge, die Verbreitung und die
Hauptschicksale der christlichen Religion, über Ursprung.
Grenzen und Einteilung der Diözese, eventuell noch andere
notwendige historische Exkurse (V). 3) Dann folgen in Pars I
die Annales episcoporum sacri, in die auch die Statuta syno*
dalia aliave ad disciplinam sacram spectantia hineinverwo*
ben werden (VI). 4) Pars II bringt die Hierarchia saecularis,
d. h. den Weltklerus der Diözese, insbesondere des Dom*
kapitels und der Kollegiatstifte (VII). 5) Pars III bildet die
Hierarchia regularis seu Monasteriologia, bei deren Behand*
lung infolge der erdrückenden Menge des Materials größte
Zurückhaltung notwendig ist. Zum Schlüsse sollen die durch
Heiligkeit und Gelehrsamkeit hervorragenden Persönlichkeit
ten kurz namhaft gemacht werden (VIII). 6) Es folgt ein
Registrum chronologicum der wichtigsten schon edierten und
ein Codex probationum der noch unedierten Urkunden.
Letztere sollen, wenn sie wichtig genug sind, vollständig ab*
gedruckt werden, mit kurzem Hinweis auf die adeligen Fami*
lien, von denen sie erlassen worden sind (IX). 7) Alle Bände
sollen in größerem Quartformat gedruckt werden.

Damit war in der Hauptsache die Diskussion über die
Stoffzuweisung und Stoffverteilung geschlossen und endlich
die feste Grundlage für ein gleichmäßiges Vorgehen der Be*
arbeiter der einzelnen Diözesen geschaffen worden. Alle
— der eine Würdtwein ausgenommen — haben sich auf die*
ser Basis zu gemeinsamer Arbeit zusammengefunden.

§ 19.

Die Bearbeiter der einzelnen Diözesen.

Es wird sich wohl am besten empfehlen, die Bearbeiter
der einzelnen Diözesen eben in der Reihenfolge der Diözesen


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