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Pfeilschifter, Georg
Die St. Blasianische Germania Sacra: ein Beitrag zur Historiographie des 18. Jahrhunderts
Kempten, 1921
Seite: 119
(PDF, 47 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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§ 20. Die Tätigkeit der Sammler u. Berater. Archivbenutzung tu -Reisen 119

der Kurfürst verboten hat, jemanden hineinzuführen ohne
spezielle Erlaubnis von ihm." Immerhin unmöglich ist die
Benützung nicht gewesen. Professor Bodmann aus Mainz
schrieb am 26. Dez. 1797 an den Fürstabt Mauritius Ribbele
(St. Paul XI 22), ihm sei das kurfürstliche Geheime* und
Reichs*Archiv unbedingt offen gestanden. — Sehr viel besser
war es mit der Verwertung der Archivalien in Gotha und
Weimar bestellt. In Gotha, dessen herzogliches Hausarchiv
Würdtwein trotz der Fürsprache Dalbergs von Erfurt nicht
hatte benützen können (St. Paul VIII 203), hatte Schläger,
der alte St. Blasien in treuer Freundschaft und unerschöpf*
licher Hilfsbereitschaft verbundene Oberbibliothekar, die
Öffnung des Archivs für die Germania sacra und die Über*
mittlung von Urkundenabschriften bei dem Herzog Ernst II.
Ludwig bezw. dessen Archivar, Herrn von Lichtenstein,
durchgesetzt. Briefe, gewechselt zwischen Gerbert und dem
Herzog, dem Archivar und Ussermann von November 1784
bis 86 zeugen davon. Noch reicher ist die Korrespondenz, die
zwischen Weimar und St. Blasien, dem Herzog Karl August
und Gerbert, dem Archivar Voigt und Ussermann hin und
herging. Unermüdlich im wahren Sinn des Wortes war der
geschickte Archivregistrator Meyer von Weimar, der St. Bla*
sien vom 11. April 1785 bis zum 23. Mai 1796 unaufhörlich mit
Urkundenabschriften versehen hat. Seine Briefe sind mit
dem Material erhalten im St. Paulaner Codex 247:1) „Diplo*
mata Wimariensia (ex archivis Weimar et aliis Thuringiae)
1—II. saec. XVIII." P. Thiemo hat mir in seiner wiederholt
gerühmten Gefälligkeit Regesten dieser zwei Dutzend Briefe
Meyers zur Verfügung gestellt. Auch Meyer hat seine Er*
fahrungen machen müssen. Er bemerkte am 27. August 1792:
„Mit denen Herren Archivarien zu Coburg und Hildburg*
hausen habe gar keine Bekanntschaft. Überhaupt ist mit
denen mehresten gar nichts anzufangen. Viele halten solche
Urkunden zurück theils aus Neid und Mißgunst, theils aber
auch aus Faulheit und Dummheit, weil viele sich für solche
Arbeit scheuen, auch zum Theil nicht lesen können." Schlä*

*) F. X. Kraus a. a. 0. S. 59.


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