Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., M 85,fi-1
Pfeilschifter, Georg
Die St. Blasianische Germania Sacra: ein Beitrag zur Historiographie des 18. Jahrhunderts
Kempten, 1921
Seite: 163
(PDF, 47 MB)
Bibliographische Information
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Alte Drucke und Autorensammlungen

  (z. B.: IV, 145, xii)



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§ 22. Die Fortsetzung der Germania Sacra bis zum Jode Üssermannö 1§3

gemacht, so daß im Dezember 1797 die Klosterbeschreibung
so ziemlich in Ordnung war (Brief an Bodmann vom 3. Dez.
1797: St. Paul XI 486). Bodmann weist 26. Dez. 1797 (St. Paul
XI 24) hin auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des Er*
werbes einer großen achtbändigen Sammlung von Urkunden?
abschriften aus dem Mainzer Landes*Regierungs* und Vica*
riats?Archiv von 1420 bis zur Gegenwart für etwa 7—800
Gulden. Die Würdtweinschen Papiere seien nicht zu bekom*
men; daran sei wohl der Weihbischof Heimes schuld „als
Praeses des Seminarii (dem diese Sammlung dereinst beschie*
den ist)". Damit schließt mein Material über die Ussermann*
sehe Dioecesis Moguntina.

Im Oktober 1797 hatte schon das ganze Manuskript des
Ussermannschen Episcopatus Bambergensis das Imprimatur
erhalten. Ussermann war also im wesentlichen für Mainz
frei. Wie weit er diese Arbeiten während der dreiviertel
Jahre, die ihm noch zu leben vergönnt war, hat fördern kön*
nen, darüber konnte ich keinerlei Nachrichten finden. Er ist
am 27. Oktober 1798 gestorben.

Während Ussermann sich an die Mainzer Arbeit machte,
ist die Beschreibung des Bistums Chur erschienen. Vermut*
lieh schon ganz am Anfang des Jahres 1797. Denn der Frei»
burger Censor schrieb am 16. Febr. 1797: „Bitte mir aber da«
für noch ein Exemplar Historiae Episcopatus Curiensis." Der
Band führt den Titel: „Episcopatus Curiensis in Rhaetia chro*
nologice ac diplomatice illustratus opera et studio P. Ambrosii
Eichhorn (Typis San?Blasianis 1797). 4°. VIII + XXX + 368
+ 204 S." Der größte Teil der damals noch ganz wenig
erforschten Geschichte Churs ist aus noch unedierten Quel*
len geschöpft. Der Codex probationum besteht fast aus*
schließlich aus Inedita. Das Werk ist in der Absicht des
Verfassers nach dem Vorbilde des Episcopatus Wirceburgen*
sis gearbeitet; nur ist die Gliederung im IL und III. Teil ent*
sprechend den kleineren Verhältnissen dieser Diözese auch
einfacher. So sind beim Status ecclesiasticus secularis in
3 Kapiteln nur behandelt 1) die Ecclesia cathedralis, 2) die
Ecclesia collegiata S. Victoris und 3) die Equites hospitalis
S. Joannis in Feldkirch. Und der Status ecclesiasticus regu*


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