http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1982-2_3/0016
Aufschluß über dieses Problem gibt
uns ein Aufsatz von Prof. Dr. Berent
Schwineköper, Zur Deutung des
Freiburger Stadtsiegels in: Schau-
ins-Land Heft 78/1960, Seite 3-41,
denn in den Siegeln der Stadt Freiburg
finden sich ebenfalls Stern und
Lilie. Schwineköpers umfangreiche
Abhandlung soll in diesem Zusammenhang
nur soweit benutzt werden
, wie seine Ergebnisse auf das
Kenzinger Siegel anwendbar sind.
- Der Stern
Sehr häufig werden Sterne auf Siegeldarstellungen
von Geistlichen
verwendet. Insbesondere bei der
Wiedergabe des Jüngsten Gerichts
umgeben sie den Weltenrichter.
Bahnte sich hier schon eine Beziehung
zwischen Gerichtsdarstellungen
und dem Sternmotiv an, so wurde
diese noch enger in Siegeln weltlicher
Großer und Herren. Das gilt
besonders dann, wenn diese als
Richter charakterisiert werden sollten
. (Schwineköper S. 17) Seit Gründung
der Stadt war Kenzingen ein
eigener Gerichtsbezirk, der das
Stadtgebiet und ein Gebiet rings um
die Stadt herum, umfaßte. Das Gericht
tagte in der Gerichtslaube am
Marktplatz. Zwar waren die Üsen-
berger die Gerichtsherren, sie übten aber die Gerichtsbarkeit nicht selber aus, sondern
übertrugen sie einer Stadtbehörde, die aus einem Schultheißen und zwölf Stadträten bestand
.
Ebenfalls zeigt das Siegel von Rudolf III. von Osenberg an der Verfassungsurkunde
neben dem Flug auch einen Stern.
Man wird also davon ausgehen können, daß der Stern im Siegel auf die Gerichtsbarkeit
der Stadt Kenzingen bzw. seines Gerichtsherrn hinweist.
- Die Lilie
Die symbolische Verwendung der Lilie läßt sich in drei Gruppen zusammenfassen:
1) als Ornament (dreiblätterige Blume)
2) als religiöses Sinnzeichen (Sinnbild der Seelenreinheit und Unschuld, der jungfräulichen
Reinheit und Zeichen für Christus und bestimmte Heilige.)
3) als weltliches Symbol (Zeichen des königlichen Zepters und damit Symbol der vom
König ausgehenden Gerichts- und Königsrechte.)
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