Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
3. Jahrgang.1983
Seite: 7
(PDF, 21 MB)
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zingen den Schwur empfangen, daß sie die Rechte und Dienste, die sie dem Herrn schulden
, getreulich und ohne Widerspruch und Ausflüchte leisten, und die Privilegien und
Freiheiten, die den Bürgern und dem Ort vom römischen König und von den Vorgängern
des Herrn gewährt worden sind, unverbrüchlich halten wollen. Dann soll er durch seinen
Eid bekräftigen, daß er diese Freiheiten und Vorrechte mit allen Kräften verteidigen und
daß er sie stets verteidigen und unverbrüchlich halten wolle.

16. Die Bürger, die in Kenzingen wohnen, und alle anderen die dort wohnen, brauchen
von ihren Gütern, die sie mit Schiffen bis zu dem Platz, der Ladehof genannt wird,
herangeschafft haben, keinen Zoll zu zahlen, wenn sie sie im Ort Kenzingen verbrauchen
oder ohne Arglist verkaufen wollen.

Und damit das Vorstehende samt und sonders stete Kraft erlange, haben wir Hesso
und Rudolf, edle Herren von Osenberg vorgenannt, die über das Vorstehende getreulich
aufgezeichnete Urkunde den genannten Ratsherren und Bürgern in Kenzingen gegeben,
bekräftigt und bestärkt durch unsere Siegel sowie durch die des ehrwürdigen Herrn K(on-
rad), durch Gottes Gnade Bischof von Straßburg, Heinrich Markgraf von Hachberg,
Egino Graf von Freiburg, Heinrich Graf von Veldenz, Hein(rich) und Walther von Geroldsecker
Gebrüder, und Joh(ann) und Wilhelm von Schwarzenberg. Gegeben und geschehen
im Jahre des Herrn 1283, am Zweiten Tag vor den Nonen des Juli (6. Juli).

Übersetzung von Karl Kroeschell nach dem Druck des lateinischen Textes bei H. Maurer, Urkunden
zur Geschichte der Herren von Osenberg, in: Zeitschr. der Gesellsch. für Beförd. der Geschichts-,
Altertums- u. Volkskd. von Freiburg, dem Breisgau u.d. angrenz. Landsch. Bd. 5, 1880,
S. 237-241).

Zur Kenzinger Stadtrechtsurkunde von 1283
von Prof. Dr. Karl Kroeschell

In der Urkunde vom 6. Juli 1283 erneuern und bekräftigen die Edelherren Hesso und Rudolf
III von Osenberg einen Rechtsakt, der schon mehr als ein Menschenalter zurücklag:
die Verleihung eines Stadtrechts nach Freiburger Vorbild an die neugegründete Stadt
Kenzingen durch Rudolf II von Osenberg im Jahre 1249. Was die Stadtgründung von
1249 und die Rechtserneuerung von 1283 für die Geschichte der Herrschaft Osenberg bedeutet
haben, kann an dieser Stelle nicht untersucht werden. Es ist aber deutlich, daß die
Erneuerung des Stadtrechts im Jahre 1283 in einem größeren Zusammenhang gesehen
werden muß, denn schon am 13. Februar 1283 hatten sich die Üsenberger vom deutschen
König Rudolf von Habsburg die Freiburger Freiheiten ihrer Stadt Kenzingen bestätigen
lassen.

Die Urkunde vom 6. Juli 1283 erinnert in ihren ersten Sätzen zunächst an die Stadtgründung
Kenzingens und die Verleihung des Freiburger Stadtrechts im Jahre 1249 und
an die königliche Bestätigung vom Februar 1283. Daran schließt sich das Versprechen der
Üsenberger, die Freiheiten ihrer Stadt Kenzingen auch ihrerseits zu schützen, und dann
folgen, offenbar wörtlich übernommen aus dem heute nicht mehr erhaltenen Privileg
von 1249, die einzelnen Rechte, die Rudolf II von Osenberg seiner Gründungsstadt damals
verliehen hatte.

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