Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
4. Jahrgang.1984
Seite: 6
(PDF, 33 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1984-4/0008
So hatte sich die Großh. Cultur-Inspection öfters mit den Gemeinden, Werks- und Wiesenbesitzern
»herumzuschlagen«. Wiederholt mußten von ihr festgesetzte Termine eines Bachabschlages verschoben
werden. Unter dem 13.6.1888 ist in den Behördenakten vermerkt, daß die Reinigungsarbeiten an
der Alten Elz - Entfernen des Fischkrauts und der Anlandungen sowie Ausbesserung schadhafter
Ufer - an den jeweils günstigsten Bieter vergeben wurden, mit dessen Arbeit man aber offenbar nicht
zufrieden war, denn man verlangte, er müsse künftig das geschnittene Fischkraut auf die Ufer legen,
damit man es sehen könne. Die Behörde verlangte, daß wenn für die Reinigungsarbeiten kein »Übernehmer
« gefunden werde, die betreffende Gemeinde die notwendigen Arbeiter für die Durchführung
der Arbeiten zu stellen habe. In ihrem Schreiben vom 25.7.1914 fordert das Großh. Bezirksamt Emmendingen
die Gemeinden auf, »im Hinblick auf die ...Mißstände zukünftig die Reinigungsarbeiten
nur unter Mitwirkung der Gr. Kulturinspektion Freiburg zu versteigern«.

Unter dem 11.5.1892 wurde vorgeschlagen, im Herbst oder Frühjahr an einzelnen Tagen möglichst
viel Wasser durch die Alte Elz durchlaufen zu lassen und dabei alle Schleusen zu öffnen, dann könnte
der jährliche Bachabschlag von zwei Wochen auf eine Woche abgekürzt werden. Da das neue Verfahren
keinen besonderen Effekt erkennen ließ, wurde am 26.4.1894 vereinbart, zum alten Modus zurückzukehren
.

Am 10.10.1901 schreibt das Bürgermeisteramt Kenzingen an das Verehrl. Bürgermeisteramt Oberhausen
, die Reinigung der Elz betr.: »Maurer, Fischer dort, hat die Elzfischerei gepachtet. Nach den
bei der Verpachtung bekannt gegebenen Bedingungen ist der Pächter verpflichtet, das in der Elz lagernde
Fischkraut, welches den Abfluß des Wassers hemmt, zu beseitigen und falls er dieser Bedingung
keine Folge leistet, so wird das Kraut auf Kosten des Pächters weggeschafft. Seitens der Werkbesitzer
hier wurde Klage geführt, daß sehr viel Fischkraut in der Elz sich befinde, welches den Ablauf
des Wassers in erheblicher Weise hemmt und dadurch den Werkbesitzern Schaden erwächst. Verehrl
. Bürgermeisteramt ersuchen wir ergebenst, dem Maurer dort zu eröffnen, daß er alsbald dem
Übelstand durch Beseitigung des Fischkrautes Abhilfe zu schaffen hat. Die Eröffnung wolle von
demselben durch Unterschrift bescheinigt und wie geschehen anhier mitgeteilt werden«.

Ein Schreiben aus dem Jahr 1903 der Großh. Badischen Kulturinspektion Freiburg an das Bürgermeisteramt
Kenzingen wirft ebenfalls ein bezeichnendes Licht auf die unklare und schwierige Situation
der Elzreinigung: »Gegen die von uns beantragte Ausräumung der alten Elz zwischen der Einlaßschleuse
und der Riegeler Badeanstalt sind verschiedene Einwendungen eingekommen. Es wird zunächst
gesagt, die Gemeinde Kenzingen sei zu dieser Arbeit verpflichtet, sie habe dies seinerzeit übernommen
und dafür gewisse Ländereien erhalten. Dies ist ein Irrtum, die Gemeinde Kenzingen hat
nach Erstellung des Leopoldskanals das Bett der alten Elz auf Gemarkung Kenzingen gegen Zahlung
von 1200fl. (Gulden), bezüglich der alten Elz auf Gemarkung Riegel aber weder Rechte noch Lasten
irgend welcher Art übernommen. Sodann wird gesagt, das Ausräumen sei unnötig, der Übelstand liege
nicht an der bezeichneten Stelle, sondern in der Sandanschwemmung bei der Eisenbahnbrücke im
Hauptkanale und diese müsse die Flußbauverwaltung "wegräumen. Es sind zwei verschiedene Dinge.
Die Sandanschwemmung vor der Elzschleuse im Hauptkanal bei der Eisenbahnbrücke muß allerdings
von der Flußbauverwaltung weggeräumt werden. An der obengenannten Stelle in der alten Elz liegt
aber eine noch weit störendere Sand- und Kiesbank, und diese müssen die Beteiligten beseitigen lassen
. Und endlich wird von den unteren Beteiligten behauptet, sie hätten gar kein Interesse an der Sache
. Auch diesen Einwand können wir nicht gelten lassen. Wenn auch die Wässerung auf der oberen
Strecke viel Wasser wegnimmt, so ist doch jede Vermehrung während niederen Wasserstands ein Vorteil
für alle Beteiligten«.

V. Gründung der Elzreinigungsgenossenschaft Kenzingen

Dies alles bewirkte, daß die Großh. Culturinspection nach Abhilfe suchte. Das Badische Wassergesetz
vom 26. Juni 1899 bot mit dem neuen Rechtsinstitut des Wasserverbandes an, derartige Angelegenheiten
künftig vor Ort und praxisnah zu regeln. Das Gr. Bezirksamt Emmendingen lud die Bürgermeister
der an der Elz gelegenen Gemeinden, die Werksbesitzer aller Triebwerke an der Elz und
das Gr. Bezirksamt Ettenheim auf den 28. Juni 1907 zu einer Besprechung zwecks Bildung einer
»Wassergenossenschaft ... zur Reinigung und Instandhaltung der alten Elz von Riegel bis Kappel« in
das Rathaus in Kenzingen ein. Es wurde von allen Besprechungsteilnehmern anerkannt, »daß die
Mißstände, besonders auf Gemarkung Rust, bestehen und daß Abhülfe nötig ist«, und man wählte eine
aus 5 Mitgliedern bestehende Kommission (Bürgermeister Utz von Rust, Freiherr von Böcklin,
Rust, Hans Mez als Vertreter der Fa. Carl Mez & Söhne Freiburg, Bürgermeister Beck von Kenzingen

6


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1984-4/0008