Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
4. Jahrgang.1984
Seite: 17
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1984-4/0019
Eine Teilung des Wassers zwischen den beiden Werken nach der Wassermenge sei
nicht zu machen, wie andernorts auch, wo rechts und links des Flusses Wehre liegen
. »Wenn also eine Teilung gemacht werden soll, was wir unbedingt geboten erachten
, so muß dies nach der Zeit geschehen ... in der Weise, daß man dem einen
Werk für den Vormittag, dem anderen für den Nachmittag je seinen vollen Bedarf
zur Verfügung stellt. Der Überschuß darf jeweils von dem verwendet werden, welcher
zur Zeit nicht Hauptberechtigter ist. ...«, zumal »die Stadt für ihr mit der
Mühle verbundenes Elektrizitätswerk das Wasser besonders in den Abendstunden
benützen will«.

17.12.1909 Durch Nachmessung wird festgestellt, daß die kleine Turbine der Fa. CA. Weber
entgegen der Konzession statt mit einer Schaufelbreite 255 mm mit 330 mm, statt
mit einer Schaufelweite 91 mm mit 95 mm - ordnungswidrig im Bachabschlag 1908
geändert -, ausgeführt sei.

3.6.1910 Vergleichsvorschlag des Sachverständigen Ing. Hailer, Freiburg: »Es ist unter anderem
beabsichtigt, die Benutzung des Wassers nicht nach prozentualer Verteilung
des Wasserquantums zu regeln sondern prozentual in der Zeit der Benützung des
ganzen Quantums durch nur ein Wasserwerk. Es würde aber Weber eine gewisse
Anzahl Stunden sägen und dreschen können mit vollem Wasser und die Stadtmühle
(El. Werk) die übrige Zeit die ganze Ausnützung des Wassers haben. Ein zweiter
Ausweg, der vorgeschlagen wird, wird sein, daß die Stadtmühle ständig die ganze
Kraft zur Verfügung hat, dementsprechend Turbinen einbaut und Weber die ihm
zuständige Kraft mittels Elektromotoren liefert. Auf diese Weise würde den vorliegenden
Differenzen der Boden entzogen und eine wirklich rationelle Ausnützung
der wertvollen Wasserkraft, welche jetzt zerstückelt ist, beiden Teilen zum Vorteile
ermöglicht.«

5.1.1912 Fa. CA. Weber (Hugo Philipp Weber, geb. 26.12.1878, gest. 29.1.1951, Holzhändler
und Kaufmann) überschreitet die Genehmigungsgrenzen. Gemeinderat
will aber, da nur unerheblich, Angelegenheit vorerst auf sich beruhen lassen.

8.3./12.3.1920 Erneutes Gesuch der Stadt Kenzingen zum Einsetzen einer 2. Turbine. Die jetzige,
im Jahr 1903 von der Maschinenfabrik Saaler, Teningen, gelieferte Turbine hat
nur 2600 Sekundenliter statt 3500 Sekundenöozrt nro 1,6 - 1,7 m Nutzgefälle, deshalb
nur 38-42 PS statt 45-48 PS, infolge angeblich »mangelhafter Konstruktion«.
Die Elz führt 7000 - 7500 Sekundenliter, davon hat Fa. C.A. Weber Anspruch auf
3400 Sekundenliter. 1000- 1500 Sekundenliter fließen über das Wehr, an Sonntagen
und bei Nacht, wenn Fa. Weber nicht arbeitet, bis zu 4900 Sekundenliter, während
es dem E-Werk Kenzingen an Kraft für die Erzeugung der notwendigen
elektr. Francis-Turbine für max. 4250 Sekundenliter und max. 1,7 m Gefälle mit
max. 77 PS effektiv einzubauen (Bilder 12 und 13). »Als Sicherung für die Fa.

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Bild 12:

Plan über den Umbau der Turbinenanlage
im Städtischen Elektrizitätswerk Kenzingen
M 1:100, vom 8./12.3.1920. Quelle: Wasserwirtschaftsamt
Freiburg.

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