Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
4. Jahrgang.1984
Seite: 18
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1984-4/0020
CA. Weber würde das E Weinen Regulator aufstellen, der geeignet ist, die Turbinen
genau nach dem Wasserspiegel zu regulieren.« Dazu die Kulturinspektion
Freiburg: »Die vermehrte Erzeugung von Licht- und Kraftstrom hat eine wesentliche
Ersparnis von Beleuchtungs- und von Brennstoffen zur Folge. Wir halten daher
die Ausführung der Anlage für dringlich.«

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Bild 13: Francis-Schachturbine von 800 Diam. vertikal, für EW Kenzingen, Plan vom 8./12.3.1920.
Qeulle: Wasserwirtschaftsamt Freiburg.

Nach den Erläuterungen des Planfertigers soll die neue Turbine in die alte Turbinenkammer
eingebaut werden, eine Francis-Turbine mit stehender Welle. Außer
Herstellung einer neuen Betondecke über der Turbine sollen keine baulichen Veränderungen
an der Anlage vorgenommen werden. »Eine Vorkehrung zum Schutze
des Wassernutzungsrechtes der Gebrüder Weber bietet die mit dem automatischen
Geschwindigkeitsregulator in Verbindung gebrachte Schwimmerregulierung. Diese
Schwimmereinrichtung bietet volle Gewähr dafür, daß die Stadtgemeinde Kenzingen
stets nur soviel wasser ausnützen kann, als die Elz abzüglich der jeweils von
Gebrüder Weber verbrauchten Wassermenge führt. Bei den vorliegenden Verhältnissen
braucht nur dafür gesorgt zu werden, daß ein Absenken des Oberwasserspiegels
vermieden und daß die Turbine nie weiter geöffnet wird, als der jeweiligen
vorhandenen Wassermenge entspricht. Dies wird mit der von der Turbinenlieferantin
, die Firma Escher Wyss & Cie, Ravensburg, bereits für mehrere Anlagen
ausgeführten Schwimmerregulierung in vollkommener und ganz selbstverständlicher
Weise erreicht.« »Die so mit der Turbine gewonnene Kraft dient wie seither
zur Licht- und Kraftversorgung der Stadtgemeinde Kenzingen.« »...zumal die
Stromerzeugung mittels Dampf unmöglich ist, da die Kohlenknappheit andauert.«
»Die Stadtgemeinde«, schreibt die Stadt in ihrer Begründung, »wäre schwer geschädigt
, wenn der Einbau der Turbine nicht anläßlich des Elzabschlags (im Juni
lfd. Jhs.) erfolgen kann, da wie eingangs erwähnt die jetzige Stromerzeugung unzulänglich
ist und infolge der Beleuchtungsmittelnot und Kohlenknappheit viele
Licht- und Kraftanschlüsse unterbleiben müssen und schließlich im Spätjahr gezwungen
sind, den Licht- und Kraftbetrieb erheblich einzuschränken. Nur durch

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