Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
4. Jahrgang.1984
Seite: 31
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1984-4/0033
der Wässerknecht zu wässern gedenkt, so muß er dieses dem Mühlenbesitzer ansagen
und den Schlüssel zum Kanalschleußen holen, doch darf aber nur nach beider
Erfund und wenn tunlich der Schleußen geöffnet, das Wasser selbst aber während
dem Wässern nie unter den festgesetzten Eichpfahl kommen. Der Wässerknecht
oder dessen Stellvertreter muß jedesmal den Schlüssel zum Schleußen an den Mühlenbesitzer
wieder abgeben. 5. Solange nicht gewässert wird und eine desfailsige
Anmeldung vom Wässerknecht nicht geschehen, so kann der Wasserwerkbesitzer
sein Wasser hinauslassen wo er will, ebenso auch wenn solches über dem Eichpfahl
steht. ...«

13.5.1873 Durch Versteigerung-Verkauf der Mühle an Fa. Carl Mez & Söhne, Seiden-Zwirnerei
und Färberei, Freiburg i.Br., für 44.000 Gulden. Mahlmühle mit 4 Mahlgängen
, Wohnhaus, Ökonomiegebäude westl. der Elz, rechts der Elz Sägemühle,
Hanfreibe mit 4 Betten, Dreschmaschine, Schleifmühle, Rollgang. Fa. Mez besitzt
westl. der Mühle bereits ein Grundstück mit einem Fabrikgelände. »Zur Zeit des
Hanfrötzens haben die Herren Käufer ohne Unterbrechung das zum Hanfrötzen
erforderliche Wasser, ohne Anspruch auf Entschädigung, aus dem Mühlbach in
die Rotze zu lassen ...«.
Verwalter ist Herr Faisst.

1874 Ersatz der drei baufälligen alten Wasserräder durch eine Turbine von 7 Fuß

Durchmesser.

1874/75 Beseitigung der Hanfreibe nebst des zugehörigen Wasserrades.

Juli 1885 Bernhard Kunz, Müllermeister aus Rust, pachtet die Mühle.

23.8.1886 Genehmigung des Großh. Bezirksamtes Ettenheim zur Einsetzung einer 2. Turbine

1898 Die alte Turbine wird durch eine neue von rd. 1300 1/sec Beaufschlagung ersetzt.

1.5.1912 Verkauf der Mühle seitens Fa. Carl Mez & Söhne an Bernhard Kunz und dessen
Ehefrau Luise geb. Hauser: Mühle und Säge samt Wasserkraft und maschinellen
Einrichtungen zum Kaufpreis von M 87.000,--. »Die Verkäuferin haben ihren seitherigen
Verwalter Faisst verpflichtet, neben seinen anderseitigen Obliegenheiten
und zwar so, wie er dies bis heute getan hat, vom 1. Juni 1912 bis zum 31. Mai 1913
die Säge weiter zu leiten, um den neuen Besitzer Herrn Kunz und dessen Söhne in
den Säge-Betrieb einzuarbeiten. ... Jeden Sonntag während des Gottesdienstes von
9 bis 11 Uhr ist der jeweilige Mühlenbesitzer gehalten, wenn das Mahlen während
dieser Zeit nicht notwendig oder er solches wegen Wassermangel nicht zum
Schwellen benötigt, das Wasser zum Wässern abzugeben, wenn man wässern will;
ebenso auch an den Tagen, an welchen das Mahlen durch das Gesetz verboten ist.
... Die Wässerungsanlage unterhalb des hiesigen Orts, wobei das Wasser aus der
Elz benützt wird, wurde mit Gutheißung der Verkäufer beziehungsweise des Herrn
Bürgermeister Richter hergestellt, weshalb die Käufer gegen diese Wässerungseinrichtung
eine etwaige Einsprache nicht vorbringen können. ...«

1926 Zerstörung des Sägewerks durch Brand.

15.1.1927 Hydraulische Berechnungen ergeben, daß bei Umbau der Mühle der Leerlauf eine
Lichtweite von 3,5 m (bisher 2,1 m) erhalten muß, was bei Räumung der Elzsohle
im Unterwasser der Mühle auf etwa 150 m Länge und 0,2 m Tiefe eine Wasserführung
von etwa 12 cbm/sec erbringt. Durch den Richter'schen Graben können 7
cbm/sec abgeführt werden, so daß bei Hochwasser, welches bis zu 19 cbm/sec
bringt, 12 cbm/sec durch die Mühle abgeführt werden müssen. Die Leerlaufschwelle
und der Abschlußboden müssen zwecks Erhöhung des Ausflußbeiwertes
stromlinienförmig ausgestaltet werden. Der Leerlauf ist so flach zu gestalten, daß
ein Aufsteigen der Fische bei gezogenem Leerlauf möglich ist.

10.2.1927 Anstelle zweier Wasserräder und einer alten Jonval-Turbine mit zusammen 50-60
PS sollten zwei Francis-Turbinen (1,6 m Gefälle, 4 + 3 cbm/sec, 54 bzw. 63
U/min, 67 + 50 PS = 117 PS) eingebaut werden. Das Leerlaufgerinne soll von 2,1
auf 2,5 m verbreitert werden, die Abflußverhältnisse sollen mit Hilfe von Versuchen
im Flußbaulaboratorium der Techn. Hochschule Karlsruhe (Geh. Oberbaurat
Prof. Dr. Rehbock) untersucht werden.

10.6.1927 Einspruch des Gemeinderats Rust: »Schon seit Ende des vorigen Jahrhunderts haben
sich nahezu sämtliche Werke an der Elz erweitert bzw. vergrößert, ebenso
auch die Mühle Kunz in Kappel. Die Folge davon war, daß die Werke zu ihrer
Kraft noch mehr Wasser benötigen, damit sie auf die eine oder die andere Art
mehr Kraft erzeugen konnten. Mit der Vergrößerung der Werke und dem vermehrten
Wasserzufluß waren die anliegenden Grundstücke zum großen Teil, während

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