Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
4. Jahrgang.1984
Seite: 35
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1984-4/0037
Aus den Taten der Menschen entsteht großer Streit, wenn ihnen nicht das Wort guter Männer
oder die Schrift Gültigkeit verleiht. Alle Gegenwärtigen und Künftigen mögen daher
wissen, daß wir Rudolf Edler von Osenberg und Hesso, unseres Bruders Sohn, und alle unsere
Erben wegen des Seelenheils aller unserer Vorfahren den armen Schwestern Christi
und dem ganzen Zisterzienserinnen-Konvent in Wonnental das freie Recht übertragen haben
, eine Mühle mit einem Rade in unserem Bann an dem Fluß Elz zu errichten, wo sie
wollen. Dieses Rad soll aber allen ohne Unterschied zur Verfügung stehen, und zwar so,
daß wer immer mit Zustimmung des genannten Konvents in der erwähnten Mühle mahlen
will, ungehindert durch Widerspruch von unserer Seite wie von Seiten unserer Untertanen
sein und nicht abgewiesen werden soll. Als dies geschah, waren anwesend Ritter Walther
genannt Brant, Ritter Peter von Staufen, Ritter Walther von Buchheim, Ritter Friedrich
von Herbolzheim, der Richter Walther von Endingen, der Schultheiß Bertold von Hausen,
Rudolf von Ottenheim, der Truchseß Hugo, der Vogt Bertold, Trenkelin und andere
mehr. Und damit dies gültig und von Bestand sei, haben wir unser Siegel und das Siegel der
Stadt Kenzingen an die vorliegende Urkunde anhängen lassen. Geschehen im Jahre des
Herrn 1256, am 4. Juni.

Übersetzung von Karl Kroeschell nach dem Druck des lateinischen Textes bei S.F.J. Mone, Wonnetaler
Urkunden, in: Z 60 8, 1857, S. 492.

Das Wappen der Üsenberger in der Handschrift Graduale Ci-
sterciense, Wonnental, nach 1318 und zwischen 1347/48
(Ausschnitt). Mit freundlicher Genehmigung der Badischen
Landesbibliothek Karlsruhe.

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