Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
4. Jahrgang.1984
Seite: 42
(PDF, 33 MB)
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Die Vorteile dieser Trassenlösung waren aus damaliger Sicht gefällig und einleuchtend:

• Es wären keine Wälder betroffen gewesen

• Diese Trasse hätte durch tiefes Gelände geführt und kostspielige Ausgrabungen erspart

• Die Forchheimer und Weisweiler Gemarkungen wären nicht betroffen gewesen

• Der Weisweiler Mühlbach hätte seinen bisherigen Ablauf behalten

• Die Oberhausener Hanfreetzen hätten weiter aus dem Mühlbach gespeist werden können
Die Wasser- und Straßenbauinspektion Emmendingen ließ sich diese drei Planungsvarianten
von Baurat Sauerbeck begutachten. Sauerbeck verwarf den dritten Kanalzug zur
Hauptsache mit den Argumenten, daß die Niederhausener Mühle zum Opfer fiele, verschiedene
Wässerungseinrichtungen zerstört würden und außerdem dieses Projekt um 900 m
länger wäre. Gleichzeitig verwarf Sauerbeck auch die zweite Trassenlösung und empfahl
den ersten auf Tulla zurückgehenden Kanalzug.

Angesichts der furchtbaren Hochwasser des Jahres 1831 wurde von der II. Kammer der
Bad. Landstände (Landtag) für die Budgetperiode 1831/1833 erstmals ein Betrag von
40 000 Gulden für dringende Vorarbeiten zur Verfügung gestellt. Ein erster Kostenvoranschlag
für die Herstellung des neuen Dreisamlaufes von Neuershausen bis Riegel und eines
Hochwasserkanals von Riegel bis in den Rhein nannte Gesamtkosten von 385 000 Gulden.
Zwei im Mai und Juni 1832 abgehaltenen Aufklärungsversammlungen folgte am 20. März
1833 ein Erlaß der Regierung, der anordnete, daß -

• der Notkanal nach dem Gutachten des Oberingenieurs Sauerbeck zu realisieren sei

• die betroffenen Gemeinden eine Konkurenz (Verein) zu gründen hätten, um nach Steuerfuß
und Überschwemmungsfläche sich anteilig zu beteiligen

• einstweilen sollen diese Kosten durch Vorschuß aus der Staatskasse gedeckt werden

• in den Kanal fallende Grundstücke (ca. 1400 Güterbesitzer) müssen gegen Entschädigung
abgetreten werden.

Mehrere Gemeinden erhoben gegen diesen Erlaß Einspruch mit dem Erfolg, daß ein weiteres
Gutachten erstellt wurde, welches vereinzelte Änderungen vorsah. Nach einer Reihe
von Vorkonferenzen und Lokalterminen beschloß am 10.10.1834 in Emmendingen eine
Generalversammlung aller betroffenen Gemeinden bei Ablehnung durch die Gemeinde
Oberhausen, daß der einst von Tulla entworfene Notkanal finanziert und gebaut werden
solle. Ein neuer Kostenvoranschlag ergab Mehrkosten in der Höhe von 308 000 Gulden,
welche entstanden, weil der erste Anschlag die Korrektionsarbeiten an Dreisam und Elz
nicht vorsah und auch die Errichtung von zwei Schleusen (Riegel u. Neuershausen) und 9
Brücken nicht einkalkuliert war. Wie bereits angedeutet, lehnten die Vertreter der Gemeinde
Oberhausen den Bau des Notkanals rundweg ab und verstanden es immer wieder, den
Baubeginn zu verzögern. Ein letzter Versuch, mittels 14-seitiger Petition an die zweite
Kammer, wurde am 7. August 1835 gemacht, als drei Tage vorher die Bürgermeister von
Eichstetten, Kenzingen und Rust - sowie der Böcklin'sche Gutsverwalter in einem Appell
die II. Kammer aufforderten, unverzüglich dem Großherzog das entworfene Gesetz zur
Herstellung des Notkanals vorzulegen. Dieser letzte Versuch Oberhausens, den Kanal zu
verhindern, schlug fehl; am 28. August 1835 wurde der Kanalbau Gesetz.

IV. Die Bauausführung

Das Gesetz vom 28.8.1835 bestimmte im Wesentlichen folgendes:

»Zur Rektifikation des Dreisamflusses mittels eines Kanales von Neuershausen an und des Elzflusses
von kündringen an über Riegel bis in den Rhein bei Niederhausen wird unter den Gemeinden
Neuershausen, Oberschaffhausen (heute Ortsteil von Hötzingen), Bötzingen, Eichstetten,
Bahlingen, Nimburg, Köndringen, Hecklingen, Riegel, Kenzingen, Herbolzheim, Ringsheim,
Kappel, Rust, Ober- und Niederhausen eine Konkurrenz gebildet (1840 wurde auch Malterdingen
beigezogen).

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