http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1985-5/0050
Neupflanzungen nach landschaftspflegerischen Prinzipien
Im Interesse der Landschaftspflege sind daher Streuobst-Neupflanzungen wünschenswert.
Man muß sich jedoch darüber im klaren sein, daß hochstämmige Streuobstbäume künftig
bei weitem nicht mehr die Zahlen erreichen werden, die noch in den dreißiger und sechziger
Jahren unseres Jahrhunderts registriert worden sind. Für die Erwerbsobstbetriebe kann es
aus wirtschaftlichen Gründen keine Rückkehr zum Hochstammanbau geben, der wegen
seiner langen ertragslosen Zeit und seinem hohen, unrationellen Pflege-/Ernteaufwand
unrentabel ist. Die Fruchtgewinnung von Obsthochstämmen wird allenfalls noch für Nebenerwerbler
und Selbsversorger reizvoll sein. Häufig neigt man jetzt auch dazu, die Ernte
von neuzupflanzenden Obsthochstämmen den Vögeln und dem Wild zu überlassen.
Der Wert von Obsthochstämmen in der Landschaft wird heute hauptsächlich darin gesehen
, daß solche Pflanzungen zur angestrebten Biotopvernetzung in der Landschaft beitragen
.
Als dafür geeignete Standorte bieten sich an: Bankette an Feld- und Wanderwegen,
Heckenstreifen, Böschungen und Grundstücks-Unformen sowie auch größere Hofräume
und Hausgärten (9).
In mehreren Flurbereinigungsverfahren der letzten Jahre wurden Streuobstpflanzungen
auf extra dafür als Gemeindeeigentum ausgewiesenen Flächen errichtet.
Bild 6: Nördlich von Reute, Kreis Emmendingen, hat ein Aussiedler seine Viehkoppel mit mehreren
Brennkirschenbäumen eingefaßt. Die Kronen werden dem Weidevieh Schatten spenden, und
sie bereichern das Landschaftsbild.
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