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che Rescripte«, 1 »Edikt« und 2 »Nachrichten«) heraus, die sich mit de Kultur der Weißen
Maulbeerbäume - als Grundlage der vom Karlsruher Hof gewünschten Seidenerzeugung -
befaßten (4). Mehrfach wurden die »Unterthanen« aufgefordert, Maulbeerbäume zu
pflanzen, und zwar nicht nur an Straßen, Wegen, Bäche, Gräben und auf Allmenden, sondern
(abl767) auch auf Friedhöfen (!). »Hiermit wird befohlen, daß an allen Orten wo
Kirchhöfe befindlich sind, auf solchen gleich jezo in gegenwärtigem Frühjahr nach Beschaffenheit
des Plazes, wenigstens 5 - 6 Stük Maulbeerbäume gepflanzt, und zu Beförderung
ihres Wachsthums das nöthige mit gehöriger Sorgfalt beobachtet, auch wie dieses jeden
Orts befolget worden, in künftigem Spätjahr einberichtet werden solle, wobei noch angefügt
wird, daß die nöthige Sezlinge vom Oberamt Badenweiler erhalten werden
können.«
Drei Jahre später verfügte der Landesvater: »Daß auf allen Kirchhöfen die abgängige
Maulbeerbäume zu recroutieren und die daselbst noch taugliche Pläze zu bepflanzen, demnächst
auch an denen rauhen Orte eine Probe damit zu machen, überhaupt alle Geistliche,
Orts-Vorgesezte, Schulmeistere u.s.w. zu mehrerer Betreibung des Seidenbaues aufzumuntern
.«
Dieser »Aufmunterung« war schon 1766 ein Generaldecret vorausgegangen: »Da Serenissimus
ein besonderes gnädigstes Wohlgefallen an der Seidenzucht äusern, und deren Ausbreitung
in vielem Betracht, besonders aber auch deswegen, weilen Kinder und gebrechliche
Personen dabei einen Verdienst haben können, dem Land nüzlich seyn würde; so hat
das Oberamt und Specialat besonders denen Schulmeistern und Schulprovisoren nach-
drüklich anzubefehlen, auch leztere und vornemlich sämtliche zum Schulwesen präpari-
rende Subjecta zugleich dahin anzuhalten, daß solche nicht nur die Pflanzung und Wartung
derer Maulbeerbäume und Häge bei der ohnehin im Oberamt alljährlich geschehenen
Pflanzung dergleichen Bäume, sondern auch die Erziehung und Bereitung der Seide, erlernen
sollen, als zu welchem Ende denen Schulmeistern, welche sich hiezu verstehen und ge-
schikt machen, ... eine jährliche Belohnung geschöpft werden solle. Man ist von dem Erfolg
Berichts gewärtig.«
Bei anderer Gelegenheit wurden die Pfarrer ermahnt, »auf ihre Pfarr- und eigne Güter
Maulbeerbäume und Häge zu sezen.« Eine besondere Anweisung erging an die Oberämter
und Forstämter, daß sie in ihren jährlichen Berichten über die Maulbeer-Kultur auch auflisteten
, welche Pfarrer, Schulmeister und Schul-Provisoren Maulbeer-Samen und Eigelege
zur Seidenraupenzucht angefordert hatten.
Der Karlsruher Hof veröffentlichte eine »Nachricht von ohnentgeltlicher Abgebung des
Maulbeerbaum-Samens und einer Anweisung, wie solcher im Säen und sonste zu tradieren
.«
1768/69 wurden vier »Landgärtner« - mit Dienstsitz in Durlach, Emmendingen, Badenweiler
und Rötteln - angestellt »zu mehrerer Emporbringung der Holz- und Baumpflanzung
und hauptsächlich die Baumschulen im Lande allgemeiner zu machen«. Ihre Dienstanweisung
bezog sich auf Obstbäume aller Art. Dabei hatten sie auch für die Anzucht von
Maulbeer-Setzlingen, die Pflanzung und Pflege von Maulbeerbäumen zu sorgen sowie
vielseitige Beratung für Maulbeeren durchzuführen.
Allein vier der o.g. Verordnungen des Markgrafen Carl Friedrich regelten die »Bestrafung
derer, welche wilde oder gezweigte Bäume, sonderlich Maulbeerbäume, stehlen, abhauen
oder sonst verderben«.
Derartige Täger mußten Strafe in vierfacher Höhe des Schadens bezahlen und dem Anzeigenden
noch einen »Ducaten« extra geben. Für schwere Fälle wurde den »Verbrechern«
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