Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
5. Jahrgang.1985
Seite: 111
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1985-5/0113
Straff pfund pfening on alle gnad verbessern / Welcher aber under denen nit so statthafft

drey pfund / sonder als arm sein / das jme solche besserung zu geben / nit vermoglichen / der-

Leib straff selb von seiner oberkeit darumb an dem leib gestrafft werden, wo auch der ober-

keiten eine oder meer / die straffen lichtfertigklichen halten / und hingon lassen
Straff werden dieselben oberkeiten und jede in sonders den gemeynen wassergnossen ze-

der oberkeit hen fund pfenning zu besserung und straff verfallen sein / und also inhalt disen ar-

tickels mit der straff gehalten werden solle.

Hanffrötze Zum dritten / Nachdem man befunden und in erfarung komen / das von der

Hannffrötze in den wassern und bechen / den vischen vil mengel / Verhinderung
unnd nachteil entstanden / ist beschlossen / das solich hannffrötzen hinfur allenthalben
/ wo nit neben den wassern und bechen sondere gruben darzu getolben und
gemacht / auch das wasser darein gericht werden mag / dermassen so lidlich und
bescheidentlich beschehen / das der ow wegen / der wasser unnd bechen / darmit
in alweg verschont werde / darzu solchs den visch an seiner flucht und strich nit
verhindern oder schaden bringen möge. Auff welches dann ein jede oberkeit für
sich selbs bey den jhren / so dann auch die hernach bemelten Hauptman und verordneten
allenthalben jr achtung und auffsehen zu haben bestellen / Und wo be-
rürt Hannffrötzen geforlicher un schädlicher weyß und über die notturfft zu üben
understanden und befunden / derowegen geburlich insehens und wendung thun
sollen.

Was dann in solchem und sonst der gemeynen wassergnossen geschefften für kosten
aufflauffen / derselbig der gebür nach angelegt / und von jnen den wassergnossen
gemeynlichen on ußzug un Widerrede wider erlegt und bezalt werden solle.
Nachdem aber Herr hanns Boumgartners von Boumgarten inhabers der herrschafft
Kentzingen / gesandter anzeigt / das derselbig Vorhabens sey zum furderli-
chisten einen Newen mulin baw zu Kentzingen machen zu lassen / unnd dardurch
die schwellen der enden zu versehen / und andern mangel zufurkomen / haben sich
gemeyne wassergnossen vereynbart zu solchem baw biß der / der notturfft nach
und sovil möglich verricht werde möge / etwas zeit nachzugeben / Doch der
wasserordnung unabbruchig und on nachteilig / und das sonst in andern articklen
derselben / wie billich gelebt werde / und der ow weg unverhindert offen und un-
verstelt bleybe.

Der von Zum sybenden / Das nachmalen die Herren der Regierung in obern ellsaß / mit

Cappel zu dem Herren Bischopff zu Straßburg / zu ehister gelegenheit handien / mit seinen

hanlen underthonen zu Cappel zu verschaffen den valkorb bey jrer mulin dannen zu thun

/ das verloch bey der alten mulin biß in grund zu verfutern / und die neben rünß
nit also wie bißher mit körben gar zu übersetzen / darmit der visch an seinem frey-
en stig der enden nit gehindert werden möge.

Nidernhusen Es ist auch durch die wassergnossen der statt Straßburg gesandten Michel
mulin halb schweugheren angezeigt worden / Nachdem bey jnen den wassergnossen bißhar

mißverstand gewesen / ob auff der mulin zu Nidernhusen eins oder zwey mulin reder
sein sollen / das sie dann disen artickel dismals zu rüw unns anzustellen bedacht
/ wo aber mit der zeit sich jemanden darab beschweren / jnen die wassergnossen
hiermit vorbehalten / nach gelegenheit deshalben billich und geburlich
handlung furzunemen. Und das aber sonst der valkorb bey der mulin doselbst zu
Nidernhusen hinweg gethon / die wildthol vier schuch weit gemacht / darzu biß in
grund verfutert / und niemer weder zu stig noch val versteh / sonder dem visch
sein freyen gang gelassen. Dwyl auch der new grab der mulin zu gut gemacht / das
dann die vach oder loen darinnen alle hinweg gethon werden sollen / welches alles
der gedacht Straßburgisch gesandt also zu verfugen und zu thun angenommen.

Wie der Zum achten / Darmit der kosten / so auff besichtigung der wür und mulin stet /

kosten einge- auch sonst in ander weg ufferlauffen / und noch ufflauffen wurdet / erstattet wer-
bracht werden den möge / so sol ein jeder wassergnoß / so zugegen / sein antheil dem anschlag

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