Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 29
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Die Angaben dieser grundlegenden, bis in die heutige Zeit verbindlichen Arbeiten erfolgten
noch im alten badischen Maßsystem, da im Großherzogtum Baden erst durch das Gesetz
vom 24.11.1869 das Metersystem eingeführt wurde. Die Gemarkungsfläche bei der
Aufstellung des nunmehr zweiten Katasters betrug im Jahr 1869 1136 Morgen, 387,8 Quadratruten
, was metrisch 409,3 ha waren. Obwohl vor dieser neuen Katasteraufnahme eine
Bereinigung der Gemarkungsgrenze am Auebach und an der Elz gegenüber Riegel erfolgte,
darf die Abweichung von ca. 4 ha größtenteils dem Zugang der herrschaftlichen »Überfälle
«12 an der Gemarkungsgrenze Kenzingen (0,9 ha) und an der Gemarkungsgrenze Riegel
(2,5 ha) zugeschrieben werden.

Die Daten von 1867/69 besitzen mit Ausnahme der Fortführungsfälle bis zum heutigen Tag
noch Rechtsverbindlichkeit. Der Information halber soll noch erwähnt sein, daß auch das
Kartensystem nach wie vor Gültigkeit hat, wobei zwischenzeitlich als großmaßstäbige
Grenzkarte die Deutsche Grundkarte 1:5000 eingerichtet wurde, welche als zusätzliche Informationen
Höhenschichtlinien und die topographischen Geländemerkmale enthält.
Die gravierenden Verschiebungen der Hecklinger Bodennutzungsverhältnisse zwischen
1935 und 1987 bedürfen einiger Wertungen:

- Aufgrund einer Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg werden
Hausgärten seit einigen Jahren mit den jeweiligen Gebäudeflächen zusammengefaßt
. Daraus ergibt sich zumindest teilweise die Erklärung für den rapiden Rückgang der
Gartenflächen.

- Die Verdreifachung der Hof- und Gebäudeflächen dürfte sich zu 1/3 aus dem zuvor geschilderten
Grund ergeben und zu 2/3 aus der expansiven Siedlungstätigkeit.

- Der Rückgang der Wiesenflächen um fast 50 % geht zu einem bedeutenden Teil auf den
landwirtschaftlichen Strukturwandel (Rückgang der Milchproduktion) zurück - zugunsten
des Ackerbaus. In etwas geringerem Maße dürften dem Bau der B 3-Umgehungs-
straße Wiesen geopfert worden sein.

- Hecklingen erlebte in den letzten 50 Jahren in der Ackerflur die gewaltigsten Veränderungen
, denn trotz eines offensichtlichen Flächenzuwachses der Ackerfläche um ca. 40 ha
ehemaligen Wiesenlandes ging die Ackerfläche um 50 ha (37 %) zurück. Von 4/5 des
Ackerflächenrückgangs profitieren die Rebflächen, welche sich mehr als verdoppelten.
Um 1/5 des Ackerflächenrückgangs erhöhte sich die Wald- und Gehölzflächenbilanz.

- Der Waldflächenzuwachs konzentriert sich auf die Bereiche »Burgtal« und »Katzensteig,
Fuchstal, Enderle«.

Anmerkungen:

1 G. Bürck: Inventare Badischer Gemeindearchive - Hecklingen (1951), C. IV, Nr. 1-18.

2 Ebd., C. IV, Nr. 34-50.

3 Der Verfasser wird sich zu späterer Zeit mit dem Leben und Wirken von P.A. Harscher befassen.

4 Herrschaftsgüter, öffentliches Eigentum, Pfarrgüter.

5 Bauerngüter.

6 GLA, H/Hecklingen, Nr. 1

7 Bürck (wie Anm. 1) - Hecklingen, D. Nr. I.

F. Verdenhalven: Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet, S. 47.

9 Von lat. iugum = Joch, d.h. so viel Land, als man mit einem Joch Ochsen (1 Paar) an einem Tag
zu pflügen vermag. Auf Hecklingen bezogen: 1 Jauchert (J) = 360 Quadratruten (R2 ) = 36.000
Quadratschuhe = 3595 m2 .

10 GLA, H/Hecklingen, Nr. 2

11 Bürck (wie Anm. 1), D.Nr. 12 und 12 a.

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Es handelt sich hierbei um ehemals grundherrschaftliche Flurstücke, deren Bewirtschaftung über
die Gemarkungsgrenze hinaus erfolgte.

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