Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 32
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Um unter den Initialen H(errschaft) L(ichteneck) des Henninsche Wappen zu erkennen,
bedarf es einiger Phantasie. Es scheint so, als wären an der Wappendarstellung von 1782
nach der großen politischen Neuordnung von 1806 mit Hammer und Meißel Veränderungen
vorgenommen worden.

Um eine systematische Betrachtung der Hecklinger Gemarkungsgrenze durchzuführen,
wenden wir uns nun wieder der Grenze gegen Malterdingen zu: Wegen des unglücklichen
Standortes im Grabenbett des Aubaches sowie des direkt angrenzenden Weges im oberen
Tal und wegen der anstoßenden Äcker war die Gemarkungsgrenze zu allen Zeiten von einem
gewissen »Steinschwund« betroffen. Im Grenzprotokoll vom 10.10.16843 waren von
ursprünglich 16 vermarkten Grenzsteinen gegenüber Malterdingen noch 15 Steine vorhanden
. Alle diese Steine trugen auf der Hecklinger Seite den Wappenschild der Grafen von
Tübingen, Herren von Lichteneck - die dreilatzige Kirchenfahne, auch »Oriflamme«
genannt4. (Die Abbildung eines Grenzsteines mit Tübinger Wappen erfolgt an anderer
Stelle).

Das erwähnte Protokoll weist mit Ausnahme des Ecksteines Hecklingen/Bombach/ Malterdingen
als Vermarkungsdatum dieser Steine das Jahr 1602 aus. Besagter Eckstein trägt
die Jahreszahl 1558 und steht noch am ursprünglichen Standort. Das Protokoll eines
»Bannscheide-Unterganges« zwischen Heeslingen und Malterdingen vom 10. und
11.6.17335 bezeugt, daß im Jahre 1732 sechs abhanden gekommene Bannsteine des Jahres
1602 durch neue Steine ersetzt wurden, deren Hecklinger Seite das Gräfl. Schauen-
burgsche Stammwappen ziert, über dem Schild steht das Monogramm GVS (Graf von
Schauenburg).

Abb. 6: Gemarkungsgrenzstein mit dem Abb. 7: Gemarkungsgrenzstein mit dem alten

Stammwappen der Freiherren von Hecklinger Gemeindewappen.

Schauenburg.

Das Familienwappen derer von Schauenburg besteht aus einem goldenen Schild, belegt
mit einem kleinen silbernen, mit blauen Wolken umgebenen Schild. Das gesamte Wap-

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