Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 33
(PDF, 52 MB)
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penfeld wird von einem roten Andreaskreuz überdeckt. Bei den im Aubachtal vermarkten
Grenzsteinen handelt es sich um nüchterne, vereinfachte Fabrikation.
Mehr zu den Eigenarten der Schauenburgschen Wappendarstellungen in Hecklingen jedoch
an anderer Stelle in dieser »Pforte«.

Zu den 16 Gemarkungsgrenzsteinen gegen Malterdingen gesellten sich mittlerweile weitere
nur mit einem Kreuz versehene elf Gemarkungsgrenzsteine ohne Wappen. Dem Untergangsprotokoll
vom 29.5.1799 (vgl. Anm. 2) ist zu entnehmen, daß im Jahr 1757 drei Tübinger
Wappensteine durch Steine mit dem Wappenschild des Grundherren Freiherr v.
Grechtler ersetzt wurden. Beim Untergang von 1799 lag einer dieser drei Steine »bereits
heraus«.

Eine Grenzbegehung des Verfassers 1985 ergab, daß - mit Ausnahme der Ecksteine gegen
Malterdingen und Riegel sowie des zuvor beschriebenen Steines mit den zwei Wappen
(Hennin/Österreich) und eines gespaltenen Steines mit Schauenburgschem Wappen (gleiche
Fertigungsart wie die zuvor beschriebene) - nur noch zwei Grenzsteine (wappenlos)
aufgefunden wurden.

Eine Reihe von Granitsteinen des 20. Jahrhunderts dürfte wohl größtenteils an die Stelle
der historischen Wappensteine dieses Grenzabschnitts getreten sein. Der nachfolgend abgebildete
Stein entstand im 19. Jahrhundert und steht im Gewann »Enderle« im Oberen
Aubach. Er steht anstelle des im Jahr 1799 mit der Nr. 52 benannten Tübinger Wappensteines
und trägt das alte Hecklinger Gemeindewappen - eine dreilatzige Kirchenfahne,
belegt mit einem Haken.

Da sich die Hecklinger Gemarkungsgrenze gegenüber Malterdingen östlich der heutigen
Bundesstraße 3 weitgehend am Einschnitt des Aubachtales orientiert, blieb in diesem Bereich
der Grenzverlauf bis zum heutigen Tag weitgehend stabil.

Abb. 8: Gemarkungsgrenzbereinigung an der Malterdinger Gemarkungsgrenze. Vorlage: GLA,
350/838, Zug 1908/104 1. Aufnahme: GLA, mit frdl. Genehmigung der Reproduktion.

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