Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 35
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0037
Abb. 9: Gemarkungsgrenzbereinigung an der Riegeler Gemarkungsgrenze. Vorlage: GLA, 350/838,
Zug 1908/104 I. Aufnahme: GLA, mit frdl. Genehmigung zur Reproduktion.

den gegen Vogt, Bürger und gemeine Teilherren von Riegel. Die letztendliche Entscheidung
zugunsten der Gemeinde Hecklingen fiel nach mehrmaliger Vertagung und nach
Vorlage von Urkunden, Registern und Rodeln.

Zu Gericht saßen: Jörg Dörffel und Stefan Rotenstein, Ratsboten von Freiburg
Peter Metzger, Vogt von Malterdingen
Hans Reffenhart, Vogt von Bahlingen
Heinrich Klingenmayer, Bürgermeister von Kenzingen und
Heinrich Scherer, Altbürgermeister von Kenzingen.

Den Endpunkt der gemeinsamen Grenze mit Riegel bildete bis vor wenigen Jahrzehnten
ein dreieckiger Bannstein westlich der Elz mit dem Wappen der Grafen von Schauenburg
sowie Wappenbildern der Stadt Kenzingen und des Marktfleckens Riegel - versehen mit
der Jahreszahl 1725. Anstelle dieses Steines steht heute ein akkurat behauener Granitstein
.

Noch westlich der Elz und noch vor der bekannten fünfbogigen steinernen Landstraßenbrücke
befand sich bis zur Verlegung der B 3 ein weiterer Wappenstein mit den Symbolen
der Grafen von Schauenburg und der Stadt Kenzingen. Dieser Stein trug die Jahreszahl
1742 und stand (1799) an der Stelle des Vorgängerbauwerkes der genannten Landstraßenbrücke
, deren Überreste ca. 50 m südwärts im Jahr 1799 anscheinend noch erkennbar waren
. Es dürfte sich vermutlich um die gleiche Stelle handeln, an welcher sich die heutige
Elzbrücke der B 3 befindet.

Das Weiterverfolgen des Hecklinger Gemarkungsgrenzzuges führt uns an den nordwestlichsten
Eckstein gegenüber der Gemarkung der Stadt Kenzingen. Dieser Stein stand noch
bis vor wenigen Jahren im gemeinsamen Gewann »Schuhmatten« am Ufer der Elz, wurde
leider nach dem Auffinden durch den Verfasser im Jahre 1983 durch die Stadtverwaltung
Kenzingen »sichergestellt« und ruht seitdem im Archiv.

35


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0037