Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 36
(PDF, 52 MB)
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Ursache für die aufwendige Sonderbehandlung (der Stein reichte ab Erdoberfläche noch
über zwei Meter in den Boden) dürfte sicherlich die einmalig gelungene Darstellung des
Stadtwappens auf der Kenzinger Seite gewesen sein. Die Abmarkung dieses Steines erfolgte
vermutlich im Jahr 1782 und ersetzte fortan den zuvor vielmals beschriebenen »aichenen
Stockh« in der Elz, der vom Wasser immer wieder herausgerissen wurde und ständig aufs
neue Zwistigkeiten auslöste.

Die Hecklinger Seite dieses Steines ziert eine relativ undeutliche Darstellung des Wappens
der Grafen von Hennin - darüberstehend die Initialen H.L. (»Herrschaft Lichteneck«).

Auf der nun beginnenden Grenzlinie - senkrecht zu den vielen Terrassen des im Jahr 1799
genannten Kenzinger »Appelsberg« 11, entlang der nördlichen Hangkante des »Burgackers
« bis zum sogenannten »Grafenwäldele« im »Hinteren Burgacker« - standen 1799
noch acht Steine mit dem Lichtenecker Herrschaftswappen der Grafen von Tübingen und
ein Stein mit der Jahreszahl 1742 und dem Wappen der Grafen von Schauenburg.
Da die Geländestruktur dieses Bereiches in diesem Jahrhundert im Zuge von Flurbereinigungen
verändert wurde, verwundert es nicht, daß der Verfasser bis auf eine Ausnahme
(Stein Nr. 7 nach der Numerierung von 1799) keinen historischen Grenzstein mehr auffinden
konnte.

Die besagte Ausnahme ist jedoch gleichzeitig eine Kuriosität, denn es wird nicht, wie 1799
noch beschrieben, das Tübinger Wappen abgebildet, sondern auf dem wuchtigen Stein ein
Schild mit einem offenen Wolkenhimmel dargestellt, wie wir ihn vom Wappen derer von
Schauenburg kennen. Der Steinmetz ließ demzufolge die politische Zuordnung offen.
Der eben genannte Stein befindet sich anstelle der im Gemarkungsplan von 1776 mit »a«
bezeichneten Teilfäche der herrschaftlichen Burgackerparzelle. In alten Registern wird diese
in die Gemarkung Kenzingen hineinreichende Fläche zusammen mit den weiter östlich
gelegenen Teilflächen »b« und »c« als Überfälle bezeichnet. Mittlerweile sind diese Flächen
aber der Gemarkung Hecklingen einverleibt.

Erst am Beginn des Fohrenwaldes über dem Kenzinger Gewann »Roßleite« gelingt es wieder
, an die Perlenschnur der Hecklinger Wappensteine Anschluß zu finden, da nun, seit
alten Zeiten schon, der Schutz des Waldes beginnt. Was auf das Wild zutrifft, ist in abgewandelter
Weise auch auf Kulturdenkmäler anwendbar. Bis zum Eckpunkt der Bombacher
Gemarkungsgrenze zieht am unerschrockenen »Heckenschlupfer« fast die ganze Wappengalerie
der Hecklinger Feudalherren nebst heraldischer Besonderheiten vorbei:
Wir finden in diesem Grenzzug Steine mit dem Tübingen-Lichteneckschen Wappen verschiedener
Jahrhunderte; einbetoniert steht am Kenzinger »Kuneck« der einzige noch vorgefundene
Grenzstein mit dem Wappenbild des Freiherrn Johann Georg v. Grechtler aus
dem Jahre 1753; die Grafen von Hennin ließen im frühen 19. Jahrhundert einen Stein setzen
, dessen Wappendarstellung nicht wie gewohnt auf die Kreuzfahrerkogge zurückgeht,
sondern nur noch drei Lothringerkreuze abbildet (Lothringen war Stammheimat derer von
Hennin). Schließlich und endlich befinden sich auf dieser Strecke noch elf Grenzsteine, deren
Vermarkungszeit in die Herrschaftsepoche der Grafen von Schauenburg fällt. Während
ein Stein, datiert 1726, nur das Stammwappen derer von Schauenburg darstellt, geben
die übrigen Steine den Schauenburger Grafenschild der mährischen Linie wieder.

Der letzte vorhandene Stein dieser Grenzbeschreibung ist der Dreimärker Hecklingen-
Bombach-Kenzingen. Dieser Stein trägt die Jahreszahl 1759 und dürfte demzufolge zu Zeiten
der Grechtlerschen Herrschaft über Hecklingen vermarkt worden sein. Die Tatsache,
daß aber trotzdem das gräfl. Tübinger Wappen auf der Hecklinger Seite des Steines dargestellt
wurde, läßt darauf schließen, daß zu allen Zeiten auf das Wappen mit der Darstellung
der Kirchenfahne zurückgegriffen wurde.

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