Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 38
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0040
Etliche historische Grenzsteine in den Vorgärten Hecklingens sind indessen Objekte im
übergangsweisen Verwahrungsstadium, an dessen Ende jedoch eine allgemein zugängliche
Präsentation an geeigneter Stelle im Herzen des Dorfes stehen muß!
Der Vollständigkeit halber erscheint noch ein derartiger »Vorgartenstein« unter Abb. 11,
welcher nach Aussage seines jetzigen Besitzers vor der Flurbereinigung seinen Standort im
westlichen Teil der Gemarkung hatte. Die Darstellung eines Schlachterbeiles mit der Jahreszahl
1828 weiß der Verfasser zum Zeitpunkt dieser Drucklegung nicht konkret zu deuten
. Es besteht aber die Möglichkeit, daß es sich hierbei um einen Privatgrenzstein des damaligen
»Ochsen-Wirtes« Arnitz handelt.

Anmerkungen

1 GLA, H/Hecklingen, Nr. 1: »Plan über den Bann des Orts Hecklingen, aufgenommen und ausgefertigt
in dem Jahr 1776 .....von Peter Alexander Harscher«

2 GLA, Nr. 229/40143.

3 GLA - Abt. 69 (v. Hennin), Nr. 224.

4 Vgl. hierzu meinen Aufsatz: Wappen und Zeichen im alten Hecklingen, in dieser »Pforte«.

5 GLA - Abt. 69 (Hennin), Nr. 224.

6 Vgl. H.-G. Zier: Wappenbuch des Landkreises Emmendingen, S. 129.
1 Vgl. hierzu Kap. E dieses Beitrages: Die Hecklinger Waldungen.

8 GLA - Abt. 69 (Hennin), Nr. 185.

9 Ebd. Nr. 186.

10 Ebd. Nr. 202.

11 Die amtl. Flurkarte belegt für dieses Gewann heute den Namen »Hansabtenberg«.

12 Vgl. hierzu wiederum meinen Aufsatz: Wappen und Zeichen im alten Hecklingen (wie Anm. 4).

13 Bürgerliches Gesetzbuch.

D. Illustration der Hecklinger Besitzverhältnisse als vorbereitende Arbeit für die
Beschreibung der Wälder und Fluren

Archivalien, zurückreichend ins ausgehende Mittelalter, bezeugen für Hecklingens Geschichtsschreibung
(wie dies aber auch für andere Dörfer dieses Raumes gilt), daß neben
dem Eigenbesitz der Grafen von Freiburg als Herrschaftsinhaber eine Reihe von Gotteshäusern
in Hecklingen mit Liegenschaften bzw. deren Gefälle begütert waren:

1. Priorat Willmarszell in St. Ulrich bei Bollschweil

(in späterer Zeit Filiale der Abtei St. Peter)

Der erstmaligen schriftlichen und datierten Erwähnung eines »Bertold de Hakke/ingen«
im »Rotulus Sanpertrinus«1 im Jahr 1112 folgt bereits 1147 der Hinweis in der Chronik der
Probstei Villemaris zu St. Ulrich, daß dieses Kloster in Hecklingen umfangreiche Güter
und Zehntansprüche besaßt. Der genannten Chronik ist mit Datum des Jahres 1264 auch
zu entnehmen, daß der Prior der »Zelle Villemaris« der Gemeinde Hecklingen einen Wald,
den »Rumeshart«, verkaufte (Näheres zu diesem Vorgang erfolgt im Kap. E dieses Beitrages
: Die Hecklinger Waldungen).

Alfons Schäfer2 verzeichnet unter der Nummer 85 seines vorzüglichen Beitrages ein Zinsrödel
des Klosters St. Ulrich, dessen Entstehung er in die Zeit um 1280 legt. Diese »Rolla
aller iarlicher Zinsen«^1 erwähnt neben Kenzingen, Malterdingen, Endingen, Oberrotweil,
Breisach, Freiburg, Achkarren, Ihringen, Niederrimsingen, Oberrimsingen, Hausen
a.d.M., Munzingen, Ebringen, Ölinsweiler (Pfaffenweiler), Wolfenweiler (Nieder-?) Wei-

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