Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 39
(PDF, 52 MB)
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ler, Biezighofen, Eschbach, Feldkirch, Wangen i.W., Au b. N., Auggen, Mauchen und
Bamlach auch Hecklingen als Pfründegemarkung zustehender Wein- und Hühnerzinsen:

Diz sint die win Zinse die da hörent ze Sant ulrich.

Item In heggeling(en) Floeswalt git 1 som4 wisses wines

meig(er) abreht 1 Amen5 wies win

Hug von maltnng(en) git 2 Eimferf wies wines

Burcart von Herbotzh(heirn) I son (som) wisses win

Der Herre 1 eim(er) vol wisses wines

[.....]

[.....7

Do sint die Huenre zinse in Heggel(lingen)
Meiger Abreht git III Kappen7 un(d) II hunre
Cunrat der gesseler git II Hfhühner)
Burcart der wirt I Kappen

Daz dorf ze Heggeling(n) gemeinlich XL Kappen od(er) 1 lb8 ß9 wed man ez wil.

Ein zweite bekannte Auflistung von Pfründen des Klosters Sankt Ulrich aus Gütern auf
der Gemarkung Hecklingen erfolgte durch ein (mittlerweile schwer lesbares) Rödel zwischen
1302 und 1329. Diese Urkunde ruht ebenso im Generallandesarchiv - signiert in der
Reihe der ältesten Rödel des Archivs unter »Schäfer Nr. 88«.

Gegenüber dem ca. 20 Jahre vorausgegangenen Rödel handelt es sich hierbei um eine außergewöhnlich
erweiterte Auflistung, was zum einen auf die zustehenden Naturalabgaben
zutrifft, aber auch zum andern die verfünffachten Geldzinsen und die erstmals auftretenden
Eigengüter betrifft. Es fällt der wiederkehrende Erblehenszins von 40 Kapaunen für
den »Rumeshart« auf, eine Erwähnung der 1264 mit Holzgerechtigkeit im Hochwald privilegierten
Mühlen unterbleibt jedoch.

Der Verfasser unterzog sich mit der dankenswerten Unterstützung von Herrn Archivrat Dr.
Lupprian, München, der Mühe, im Zuge der Vorbereitungsrecherchen für die Flurnamenbearbeitung
dieses fragmentartige Dokument nach besten Kräften in eine gefällig lesbare
Form zu bringen:

Verordnet im Jahr des Herrn 1302, acht Tage nach dem Fest der Apostel Peter und Paul
- betreffend die Güter, Einkommen und Zinsen von Willmarszell.

Zum ersten in Kenzingen:

Sechs Saum Weißwein bezahlen die Gebrüder Johannes und Ulrich von Endingen

von einem Leben mit 10 Mannshauet10 Reben, liegend..... und.....nebeneinander

- eines neben Burcharz Humelz Gut. Zum Lehen gehören weiterhin drei Jaucherten
Reben im Neyendal und 12 Mannshauet Reben in der Rusleit.

In Hecklingen bezahlt Cunrat Geime 12 Schilling Pfennige und drei Sester" Hafer
von einem halben Mannwerk Reben im Glurental und von drei Jaucherten Acker.

(Die weitere Übersetzung muß hier leider aus Platzgründen unterbleiben; der hieran besonders
Interessierte kann diese jedoch auf Wunsch beim Verfasser einsehen.)

Bei der nun folgenden Zusammenstellung ist zu berücksichtigen, daß aufgrund der unvollständigen
Wiedergabe des Rödels bzw. eventueller Interpretationsfehler nur der Güterzusammenstellung
Vertrauen entgegengebracht werden darf. Um aber einstweilen trotzdem
einen Einblick in die übrigen vermögenswirtschaftlichen Verhältnisse des St. Ulricher Hofes
in Hecklingen zu verschaffen, erscheinen nachstehend auch die Angaben über »Gülten
« und »Gefälle« mit dem Vorbehalt, daß zumindest bei den Geldbodenzinsen eine gewisse
Fehlerwahrscheinlichkeit besteht:

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