Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 41
(PDF, 52 MB)
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Geldzinsen

Haferzinsen

Rotweinzinsen

Weißweinzinsen

Hühnerzinsen

Gkg. Hecklingen

5 Ib, 4 Sch.
2 Pf.

1 Malter,
1Mutt u.
19 Sester
(ca. 7 Ztr.)

1 Saum,
(ca. 128 I)

11 Saum,
1 Eimer
(ca. 1435 I)

43 Kapaune,
2 Hühner

Gkg. Kenzingen







6 Saum,
1 Ohm
(ca 830 I)



Gkg. Malterdingen
18 Sch.,
7 Pf.



2 Saum,
2 Viertel
(ca. 270 I)

1 Ohm,
1 Eimer
(ca. 95 I)

4 Kapaune
1 Gans

Insgesamt

6 Ib

2 Sch.,
9 Pf.

wie oben
(ca. 7 Ztr.)

3 Saum,
2 Viertel
(ca. 400 I)

18 Saum,
1 Ohm
(ca. 2360 I)

47 Kapaune,
2 Hühner,
1 Gans

Die Zusammenstellung des klösterlichen Eigenbesitzes ergibt 110 Jauchert Äcker und Wiesen
, wovon 109 Jauchert (ca. 38 ha) auf Hecklinger Gemarkung und eine Jauchert auf Gemarkung
Malterdingen liegen. Hierzu sind noch vier Jauchert, drei Mannshauet Reben
auf Gemarkung Hecklingen zu addieren, was eine Gesamtfläche des Klosterhofes von ca.
40 ha ergibt.

Eine weitere auf den St. Ulricher Klosterhof bezogene Urkunde12 enthält das Archiv des
Klosters St. Peter: Unter dem Datum des heiligen Mathias im Jahre 1384 bekundet Graf
Konrad von Tübingen die Rückgabe des bisher zu Lehen besessenen »Ober- oder Dinkelhofes
« in Hecklingen an das Kloster St. Ulrich.

Über die Hintergründe dieses Vorgangs kann zum jetzigen Zeitpunkt kein weiterer Aufschluß
gegeben werden. Der Vergleich mit den Angaben des Vorläuferrödels von 1302 führt
jedoch zum Ergebnis, daß das zurückgegebene Lehen - verglichen mit den (geklammerten)
Werten von 1302 - auf den Güterbesitz bezogen ca. 2/3 des St. Ulricher Besitzes in Hecklingen
ausmachte:

Güterbesitz ca. 77 Jauchert (113 J.)

Weinbodenzinsen ca. 250 1 (2760 1)

Haferbodenzinsen ca. 2 Ztr. (7 Ztr.)

Geldbodenzinsen 1 lb, 18 Sch. (6 lb, 2 Sch., 9 Pf.)

Die Tatsache wiederum, daß der Rödel13 im Jahr 1398 für einen Hof des Klosters St. Ulrich
in Hecklingen eine ähnliche Grundbesitzfläche (ca. 112-115 J.) bestätigt, wie dies bereits
im Jahr 1302 ersichtlich ist, führt zu einigen Fragen hinsichtlich der Wirtschaftspolitik
der Grafen von Tübingen:

- Wurde dieses Lehen zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels Freiburg/Tübingen (im Jahr
1371) zwischen 1371 und 1384 oder noch von den Vorgängern der Grafen von Tübingen
erworben?

- Warum trat Egon von Freiburg bei der Urkunde von 1384 als Siegelzeuge auf?

- Besteht ein Zusammenhang dieses Lehens mit dem in der Lichteneckschen Erneuerung
von 1575 nicht tabellierten Meierhof?

- Handelte es sich um ein nicht rechtmäßig erworbenes Lehen oder führten Schulden zum
Verkauf?

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