Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 42
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0044
- Wie gelangten Zinsgefälle incl. Erblehenzins für den »Rumeshart« zwischen 1302 und
1398 in andere Hände (1560 bei den Schnewlin v. Landeck)?

- Ging der St. Ulricher Wein-, Hafer- und Geldzins an die Herrschaft Lichteneck?

Die oben bereits erwähnte Urkunde von 1398 belegt als letztes Dokument St. Ulricher Besitz
in Hecklingen. Ihr Inhalt verzeichnet die Klostergüter, unterschieden durch die diversen
Abgabenverpflichtungen des großen und kleinen Zehnten an den Kirchherrn zu Hecklingen
.

Interessanterweise enthält dieser Rödel noch eine Auflistung zehntpflichtiger Güter des
sogenannten »Schillinger-Lehens«, dessen Erträgnisse den Pfarreien der jeweils bezogenen
Gemarkung zustanden. Weiterhin enthält dieser Rödel die Güter »Krebszehnten« auf
den Gemarkungen Kenzingen und Riegel, dessen Erträgnisse dem Kirchherrn zu Hecklingen
zustanden und regelt neben diversen Privatgütern auch en bloc die Zehntpflichten der
Wonnentaler und Tennenbacher Güter auf Gemarkung Hecklingen.
Es bleibt der Erschließung weiterer Quellen und somit künftigen Untersuchungen vorbehalten
, die kommunalpolitische Rolle des Klosters St. Ulrich in Hecklingen zu analysieren
.

Abb. 13: Abdruck der ersten fünf Zeilen des Rödels von 1398. Vorlage: GLA - 69 (Hennin), Nr. 187.
Aufnahme: GLA, mit frdl. Genehmigung zur Reproduktion.

Die Zugehörigkeit St. Ulrichs zum Cluniazenserorden brachte mit dem Zerfall desselben
im 16. Jahrhundert auch den Niedergang dieser ehemaligen Breisgauer Probstei, deren
wirtschaftliche Bedeutung bereits im 12. Jahrhundert enorm war.
J.E. Nothelfer zitiert in seinem Aufsatz »Das ehemalige Priorat St. Ulrich im Breisgau
«14 Abt Jacob Steyrer von St. Peter im Schwarzwald (1749-1803):

»Das Priorat St. Ulrich hatte zur Zeit, als sieben Chorgeistliche allda waren
, allein mehr Weingefälle in dem ganzen Lande, als jetzt St. Peter mit
allem Zins und Zehnten zu beziehen hat.«

Im Jahr 1546 ging die Verwaltung des Klosters St. Ulrich mit Genehmigung der vorderösterreichischen
Regierung an das Kloster St. Georgen im Schwarzwald über, welches wiederum
im August 1560 die Verwaltung über das Priorat St. Ulrich an die Benediktinerabtei
St. Peter weitergab.

Es fällt auf, daß noch innerhalb der 450 Jahre währenden Cluniazenserverwaltung der St.
Ulricher Zinsanspruch am Hecklinger Hochwald »Rumeshart« an einen Zweig der Familie
Schnewlin gelangte. Ob dieser Vorgang in die Phase der »harten Bedrückung und offenen
Gewalt« (Nothhelfer) durch die Schnewlin am Anfang des 15. Jahrhunderts fällt,
konnte bislang noch nicht zureichend geklärt werden. Dasselbe gilt auch für den bisher
nicht belegbaren Abgang der St. Ulricher Besitzungen in Hecklingen und Umgebung.

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