Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 44
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0046
meiner einstigen Frau, für die Seele meiner Tochter Elisabeth, einst Herrin von Usenberg, und
für die Seelen aller meiner Vorfahren. So habe ich dem genannten Kloster ungestört und unbeschränkt
den künftigen Besitz für immer überlassen.

Indem ich mich von diesen Gütern trenne, habe ich den Konvent des besagten Klosters in den
leiblichen Besitz aller genannten Güter gebracht, wobei ich verspreche, nach bestem Wissen für
das genannte Kloster die oftmals erwähnten Güter zu befrieden, zu verteidigen und Sicherheit
für sie zu leisten, sofern ich dazu irgendeinmal ersucht sein werde.

Was die oben genannte Schenkung betrifft, die zu bestätigen und streng zu beachten ist, so verspreche
ich, daß ich und meine Erben niemals gegen diese Schenkung vorgehen oder etwas gegen
sie unternehmen werden, und daß wir keinesfalls mit denen, die dagegen vorgehen oder
etwas dagegen unternehmen sollten, übereinstimmen werden. Ich bekenne mich für mich und
meine Erben zum Schutz des geschriebenen kanonischen und zivilen Rechts, zur Sitte des Ungeschriebenen
, zur Einrede wegen rechtswidrigen Vorsatzes, wegen fehlender Zuständigkeit des
Gerichts, zur Einrede wegen des Rechts des Ältesten und des Waisen und überhaupt zu allen
Einreden, durch was auch das genannte Kloster in seiner Stellung geschädigt, in irgendeiner
Weise belästigt oder die genannte Schenkung widerrufen oder gebrochen werden könnte, und
welche für mich und meine Erben jetzt und in Zukunft gegen diesen Brief oder gegen diese
Handlung streben könnten.

Außerdem habe ich veranlaßt, daß gegenwärtiger Urkunde mit treuem Gedächtnis einzufügen
sei, daß ich über dieselben Güter so verfügt habe, daß alle Einkünfte, die von den schon genannten
Gütern herstammen, fernerhin zu keinem anderen Gebrauch bestimmt werden, als daß
sie dem Konvent speziell zur Verbesserung seiner Pfründe schlechthin dargereicht werden. Andernfalls
fallen dieselben Güter mit ganzem Recht und unbeschränkt an meine Erben zurück.
Zur offensichtlichen Bekräftigung dieser Sache und zur vollständigeren Anschaulichkeit habe
ich dem oben genannten Kloster dazu verholfen, daß vorliegendes Schriftstück durch mein Siegel
und durch das Siegel meines Sohnes Heinrich bekräftigt werde.

Wir aber, die Äbtissin und der Konvent, versprechen nach bestem Wissen für uns und alle unsere
Nachfolger und verpflichten uns fest durch diesen Vertrag unter Prüfung unserer Mitschwestern
, daß wir die vorgeschriebene und vom adligen Herrn von Geroldseck voraussichtig und
vernünftig überlegte Ordnung ohne jede Beimischung der List und des Betrugs unverletzlich einhalten
wollen und müssen.

Geschehen und gegeben im Jahre des Herrn 1269 in der 12. Indiktion.

Christoph Bühler17 deutet diesen hier dargestellten Rechtsvorgang als Bestandteil einer
»Flurbereinigung«, deren Zweck die Abrundung des Herrschaftsterritoriums der Geroldsecker
war.

Wie jedoch anfänglich das Kloster Haslach zu Grundbesitz in Hecklingen gelangt war
bzw. um welche Güter es sich handelte, bleibt im dunkeln und harrt weiter auf seine Klärung
.

3. Priorat Nicolauszell in Rippoldsau

(Filiale des Klosters St. Georg in Villingen)

Durch Kaufvertrag vom 24. April 1273 erwirbt Prior Werner von St. Nicolauszell für 52
Mark Silber einen Hof in Hecklingen von Herrmann Graf von Sulz18, einem Verwandten
des Hauses Geroldseck19. Weiterhin ist das Kloster Rippoldsau Inhaber des Gefälles vom
»gemeinen Zehnten« in Hecklingen - dem sogenannten »Rippoldsauer Zehnten«.

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