Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 45
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Dies tritt zutage, als Prior Eberhart von Rippoldsau am 25. Sept. 149220 beurkundet, daß
er fortan auf elf Ohm jährlichen Weinzins verzichtet, welchen die Grafen Conrad und Georg
von Tübingen, von Burgstall und Schloß Lichteneck nach Rippoldsau zu entrichten
hatten. Im Gegenzug verzichten die Herren von Tübingen auf Ansprüche am gemeinen
Weinzehnten im Hecklinger Bann und gestatten dem Kloster Rippoldsau die Benutzung
der herrschaftlichen Trotten, ohne Trottwein und Stichgeld zu verlangen. Im gleichen
Vertrag wird auch geregelt, daß künftig jeder Kirchherr zu Hecklingen »allen Zehnten,
er sei von Korn, weissen, Haber, Gerste, Obst usw. ausgenommen den Weinzehnten, einnehmen
und nießen..... soll«. Von den sechs Maltern21 und vier Sestern (vgl. Anm. 11)

Hafer, die der Kirchherr ans Kloster abzuliefern hatte, waren nun künftig drei Malter Hafer
an die Herrschaft Tübingen-Lichteneck abzuliefern, welcher hinwiederum der Schutz
der Rippoldsauer Güter in Hecklingen oblag. Conrad IV. von Tübingen-Lichteneck kaufte
am 14. März 1653 Prior Samuel Mesler von Rippoldsau den gemeinen Hecklinger Weinzehnten
ab (vgl. auch unter D 3a).

Ein Güterverzeichnis von 162922 und ein Zinsregister von 168523 verschaffen Aufschluß
über die Rippoldsauer Einkommen in Hecklingen.

Am 1. März 1751 verkaufen Prior und Konvent von St. Georgen in Villingen »die bisher
unserem incorporierten Clösterlein St. Nicolay zu Rippoldsau gehörigen Lehenhöfe, Zinsen
und Rechte in Endingen und Hecklingen an das Klosters Mariazell im Schwarzwald
gegen 2000 Gulden«24.

Abb. 15: Siegel der Abtei St. Georgen
Vorlage: GLA - 229/40138. Aufnahme:
GLA; mit frdl. Genehmigung zur Reproduktion
.

Abb. 16: Siegel der Abtei Mariazell. Vorlage
: GLA - 69/223. Aufnahme
GLA, mit frdl. Genehmigung
zur Reproduktion.

Am 6. Oktober 1751 verkauft Abt Petrus von Mariazell seine gesamten Rechte an Johann
Georg v. Grechtler gegen 1400 Gulden Reichswährung25.

3 a. Kloster St. Clara zu Wittichen im Kaltbrunnertal26

Durch Übergabeurkunde vom 26.9.150327 wird aktenkundig, daß das Frauenkloster zu
Wittichen eine Zinsgült von 46 Viertel Wein (ca. 3001) an vier Parzellen mit 30 Mannshau-
et Reben im Bereich der Hecklinger Nonnenhalde innehatte. Durch vorgenannte Urkunde
ging der Rechtsanspruch an das Kloster Nicolauszell zu Rippoldsau über. Im Jahr 1563
verkaufte Prior Samuel Meßler von Rippoldsau diese Zinsgült - mittlerweile 48 Viertel,

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