Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 46
(PDF, 52 MB)
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1 Maß (351 1) - weiter an Graf Conrad von Tübingen. Fortan ging dieser Posten unter im
Zinskapitel »Beständige, unablösige Weinzins« (1830: Nr. 56-62) und wird in vorstehender
Abteilung D 3 »gemeiner Hecklinger Weinzehnt« genannt.

Anläßlich der Zinsrenovation des Jahres 1830 bestand das Gültbezugsrecht »Rippoldsau-
er Zehnt« aus

1 Fuder, 0 Ohm, 0 Stützen, 7 Maß, 7 Gläser Rippoldsauer Weinbodenzins (1511 1)
30 Kreuzer Rippoldsauer Geldbodenzins
25 Kreuzer Rippoldsauer Hühnerbodenzins

0 Malter, 4 Sester, 2 Meßle, 5 1/2 Becher Rippoldsauer Roggenbodenzins (45 kg)28.

4. Abtei Himmelspforte zu Tennenbach »Porta Coeti«

Das Kloster Tennenbach weitete nach seiner Gründung in der Mitte des 12. Jahrhunderts
durch eine geschickte Politik seinen Einfluß am Oberrhein kontinuierlich aus. Durch
Waldrodungen der Mönche, Schenkungen des zähringischen Dienst- und Lehensadels,
aber hauptsächlich durch Ankauf von Gutsbesitz zwischen dem 12. und 15. Jahrhundert
erwarb Tennenbach Güter und Gülten in über 200 Orten in Rheintal und Schwarzwald.
Unter Rubrik H VII, Sp. 467-471 sind Tennenbachs Eigentum und Rechte im Dorf »Heggelingen
« im sogenannten »Tennenbacher Güterbuch« niedergeschrieben.
Der Mönch und spätere Abt von Tennenbach, Johannes Zenlin, gilt als Schöpfer des im
Jahre 1317 begonnenen und 1341 abgeschlossenen Urbarhauptteils, dessen Umfang und
Präzision am Oberrhein seinesgleichen sucht. Das Tennenbacher Urbar hat die wirren
Zeiten der Kriege, aber auch den Niedergang der Abtei unbeschadet überstanden und befindet
sich im GLA als Berain Nr. 66/8553. Seit 1969 liegt es als Edition der Kommission
für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A, Bd. 19, vor. Das Tennenbacher
Güterbuch verzeichnet in Hecklingen für die Abtei und deren Filiale »Wun-
nenthal zu Kenzingen« an über 9 ha Grund und Boden Besitzansprüche, wobei in dieser
Summe 4 ha Rebgelände enthalten sind. Gemäß dem St. Ulricher Rödel von 1398 (s. Anm.
13) sind die obengenannten Güter der Pfarrei Hecklingen zehntpflichtig.

5. Kloster Wonnental zu Kenzingen

Bereits aus den vorausgegangenen Ausführungen zu den
Besitzungen der Herren von Geroldseck bzw. des Klosters
Haslach i.K. und des Klosters Tennenbach deuten
sich Besitzungen des Stifts Wonnental auf Hecklinger
Gemarkung an und dürften im Tennenbacher Güterbuch
als Hecklinger Komplex enthalten sein. Hecklinger
Flurnamen wie Nonnenhalde, Nonnenried sowie der sogenannte
»Nagelesee« als Wonnentaler Klosterweiher
sind weitere Hinweise auf Wonnentaler Klosterbesitz in
Hecklingen.

Pfarrer August Krieg erwähnt im Jahr 188629 eine Urkunde
des Gemeindearchivs von 1717, derzufolge das
Stift Wonnental Anfang des 18. Jahrhunderts in Hecklingen
noch folgende Gefälle innehatte:

Abb. 17.: Grenzstein eines Wonnentaler Klostergutes in Hecklingen
z.Z. der Äbtissin Maria Benedicta II. (1749-1806).

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