http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0049
a) Pfennigzins von 15 Grundstücken und 4 Häusern, incl. Höfen und Gärten
b) den Kornzins
c) den Nußzins
d) den Haferzins
e) den Weinzins
Eine Reihe von Urkunden des Klosterarchivs Wonnental im Generallandesarchiv aus dem
14. bis 16. Jahrhundert gibt Aufschluß über erworbene Gefälle an Hecklinger Grundstücken
.
6. Priorat »Heilig Kreuz« zu Kirnhalden
(Filiale des Klosters Ensisheim im Elsaß)
Die Pauliner-Zelle Kirnhalden hatte seit dem 15. Jahrhundert zwei Korngülten zu 2 Scheffel
bzw. 10 Sester aus Gütern des Kenzinger Schultheißen Heinrich Scherer von dessen
Grundstücken in Hecklingen, deren Lage nicht näher beschrieben ist.
7. Klause St. Peter zu Endingen
Seit dem 8.1.1345 besaß dieses Gotteshaus eine Korngült zu fünf Mutt (ca. 260 kg) von
ungefähr 3 ha Äckern im Hecklinger Bann.
8. Abtei St. Landelin zu Ettenheimmiinster
Im Jahr 1628 kamen verschiedene Privatgrundstücke als Sicherheitsleistung in die Pfandherrschaft
des Klosters St. Landelin. Das Urbar von 1660 führt zwei Jauchert Acker in
den »Lachenackern« liegend im Eigentum des Gotteshauses Ettenheim. Der Herrschaft
Tübingen standen hiervon 4 Sester Roggen beständiger Fruchtzins zu.
Abb. 18: Bild des Siegels der Abtei Ettenheimmiinster.
Vorlage: GLA - 27a/31, 1628, Mai 30. Aufnahme:
GLA, mit frdl. Genehmigung zur Reproduktion.
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