Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 48
(PDF, 52 MB)
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9. Hospitaliterorden St. Johannes

Das Tennenbacher Güterbuch und das Henninsche Archiv verzeichnen Besitzungen des
Ordens auf der Gemarkung Hecklingen. Im einzelnen wird auf diese Parzellen anläßlich
einer Flurnamenbeschreibung eingegangen.

10. Spitalstift Kenzingen

Das Urbarium über die Besitzungen des »Löbl. Spitals zue Kenzingen« (archiviert im
Stadtarchiv Freiburg) des Jahres 1621 führt unter Nr. 51 ein Haus, Hof, Scheuer und Garten
in Hecklingen »an der Landstraß«.

11. Die Wessenbergischen Zinsgüter

Das Henninsche Archiv enthält unter der Signatur 69/256 die 1655 erstellte Erneuerung
der dem verstorbenen Baseler Landhofmeister Trudpert von Wessenberg zinspflichtigen
Gülten zu Hecklingen. Aufgrund einer dem Inhalt und der Güterbeschreibung nach fast
deckungsgleichen Erneuerung der dem Junker Hans Jacob Schnewlin von Landeck zustehenden
Zinsen und Gülten in Hecklingen des Jahres 156031 ist davon auszugehen, daß es
sich um den gleichen Rechtstitel handeln muß. Das wird insbesondere dadurch verdeutlicht
, daß der ursprünglich dem Kloster St. Ulrich zustehende Zins von 40 Kapaunen vom
Gemeindewald »Rumeshart« in beiden Erneuerungen an erster Stelle steht.
Dies wiederum ist der Hinweis, daß zumindest der Zinsanspruch des Klosters St. Ulrich
am Hecklinger Gemeindewald in die Hand derer von Landeck gelangte und über die von
Wessenberg am 28.12.169 6 32 an den Freiherrn von Garnier und somit an die Herrschaft
Lichteneck überging. Obwohl diese hier angebotene These zutreffen dürfte, ist den Archivalien
die letztgültige Sachlage nicht zu entnehmen.

Die Wessenbergischen Zinsrechte zugunsten der Grafen von Hennin beliefen sich zum Zeitpunkt
der Erneuerung von 1830 auf

5 Ohm, 8 Stützen, 7 Maß, 4l/2 Glas Wein als Weinbodenzins (881 1)
15 Gulden, 20 Kreuzer Geld-, Kapaun- und Hühnerzins
8 Malter, 9 Sester, 6 Mäßle, IV2 Becher Roggenbodenzins (940 kg).

Abschließend noch die folgende Bemerkung: Der Eigentumsübergang des Waldes »Rumeshart
« im Jahr 1264 vom Kloster St. Ulrich an die Gemeinde Hecklingen war ein in sich
abgeschlossener Rechtsvorgang. Aus diesem Grunde ist es bemerkenswert, daß die Zinslast
dieses Vorgangs zumindest seit 1560 mit weiteren Zinsansprüchen gekoppelt wurde. Während
es sich bei den Geld-, Kapaun- und Hühnerzinsen des »Wessenbergischen Komplexes«
zweifelsfrei um ein altes St. Ulricher Zinskapitel handeln dürfte, gibt der Ursprung des
Roggenbodenzinses ein Rätsel auf. Ein Vergleich der Weinbodenzinsansprüche des Klosters
St. Ulrich von 1302 (27601) und der oben angeführten Menge ergibt eine zu gravierende
Differenz der Mengen, so daß auch hier Kongruenz ausscheidet.
Es bleibt der Erschließung weiterer Quellen und somit künftigen Untersuchungen vorbehalten
, den Schleier dieses kleinen Rätsels zu lüften.

12. Die Güter und Gefälle der Herrschaft Lichteneck

Durch die schwerpunktartige Befassung mit der Geschichte des Dorfes Hecklingen wird
an anderer Stelle der Werdegang der Lichteneck'schen Feudalherrschaft beschrieben. Auf-

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