Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 49
(PDF, 52 MB)
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gäbe dieses Aufsatzes ist es, ergänzende Daten zu liefern.

Grundlage dieser Aufstellung ist die »Erneuerung Über Liechteneckh und Hecklingen
Anno domini 1575«33 des Lichteneck'sehen Amtsschreibers Balthasar Clotz.
Fülle und Klarheit dieses Berains ermöglichen eindeutige Aussagen für die Zeit ab 1575,
letztendlich muß aber auf den Vorläufer — das Urbar — verzichtet werden.

Die herrschaftlichen Vermögensverhältnisse — bezogen auf das Jahr 1575 — aus verbrieftem
Grundbesitz oder zustehenden Abgaben aus anderweitigem Grundbesitz:

a. Fischgewässer (ins Hochdeutsche bereinigt)

Das Wasser der Elz ist der Herrschaft erkauftes Eigentum und es ist jedermann verboten darin zu fischen
. Das Fischereirecht beginnt an der Riegeler Gemarkungsgrenze an zwei gegenüberstehenden
Steinen; der eine im Ichtenholz, der andere jenseits der Elz auf dem »Grün«. Das Recht endet unterhalb
des Schlosses an der Kenzinger Bannscheide an einem im Wasser stehenden Pfahl, welcher zusätzlich
zu beiden Seiten der Elz mit Steinen gesichert ist.

Außerdem besitzt die Herrschaft den Weiher am Ichtenholz, »Bernhards-Weiher« genannt. Obwohl
anfänglich verboten, erlaubt die Herrschaft den Bürgern von Hecklingen in diesem Gewässer zu fischen
mit der Maßgabe, gefangene Raubfische abzuliefern.

Die Rechtslage dieses Gewässers regelt ein Vertrag des Jahres 1476, welcher auf folgende Weise beginnt
:

»Wir nachbenandt Marthin, Herr zu Stauffen, Hans von Bolzenheim, Wilhelm von
Hattstatt, Jacob Widergrüen von Stauffenberg, Ludwig von Landeck, Jacob von
Blumeneck, Philipp und Ludwig Gebrüder von Pfirt ...«

Der Ertrag von Heu und Öhmd aus der Wiesenfläche um den Bernhardsweiher ist in der Rubrik »unbeständige
Mattenzinsen« enthalten.

b. Gebäude

Das Schloß Lichteneck

Der Viehhof in Hecklingen mit Keller, Ställen, Krautgarten und Grasgarten; Standort des 1774 erbauten
»Unteren Schlosses«
Ein Weinkeller
Ein Waschhaus

Ein Trotthaus mit zwei Bäumen
Sechs Trotthäuser mit einem Baum

c. Ackerfeld

22 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 54 Jauchert (19,4 ha)

d. Reben

Fünf Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 4'/2 Jauchert (1,6 ha)

e. Matten

Drei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 35'/2 Jauchert (12,8 ha)

f. Gärten

Vier Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 16'/2 Jauchert (6,0 ha)

g. Ewige, unwiederlösige Bodenzinsen

Von 42 Grundstücken 4 Gulden, 13 Schilling, 4 Pfennig Rappenwährung
Von 5 Grundstücken 6 Kapaune (Masthähnchen)
Von 2 Grundstücken 3 Hühner

h. Unbeständige, wiederlösige, verbriefte Geldzinsen

11 Gulden, 11 Schilling, 7 Pfennig Rappenwährung

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