Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 57
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0059
— Das Tennenbacher Güterbuch (1317-1341 legt einen Mattenkauf unter dem Rumes-
hart »in banno musbach«; es fällt auch auf, daß die Einwohner von Schlüpfingen zur
(hachbergischen) Pfarrei Mußbach zählten, obwohl sie Bürger von Malterdingen
waren.

Bereits zum Zeitpunkt des Waldkaufs bestand eine Art Vorläuferin der kommunalen
Selbstverwaltung in Hecklingen, d.h., es gab neben der herrschaftlichen Gewalt zusätzlich
auch eine unabhängige Versammlung der Bürgerschaft, welche über die Einung ihres frei
verfügbaren Waldes zu befinden hatte.

Dem Tennenbacher Güterbuch ist in Sp. 468 zu entnehmen, daß die Gemeinde Hecklingen
in jener Zeit auch »under dem Rumeshart in banno Musbach 3 manmatte« Wiesen von
einem Johannes de Gutenrode erwarb und zwangsläufig einen jährlichen Hühnerbodenzins
von »3 pulli« an das Kloster Tennenbach zu entrichten hatte.
Auf dem »Plan über die Gemeinde-Waldungen von Hecklingen« des Jahres 18455 dürfte
die sogenannte »Ramshartmatte« als Ziffer A des Gemeindegutes mit 2M. 375 R2 dargestellt
sein. Es handelt sich hierbei um eine seit vielen Jahren aufgeforstete Wiese am Talausgang
des »Kähnerloches«, deren wuchtige Marksteine gegenüber dem Hochwald nach
wie vor vorhanden sind.

Nachstehend wenden wir uns unter Beiziehung historischer Archivalien der einstmaligen
Lagebeschreibung des Hochwaldes zu und schließen diesen Bereich mit einer Bestandsaufnahme
der Umfangsgrenze ab.

Die Erneuerung der dem Baseler Landhofmeister Trudpert von Wessenberg zustehenden
zinspflichtigen Güter zu Hecklingen vom 4. Jan. 16556 definiert den Hochwald wie folgt:

Von dem Hochwald der Rambser genandt, zue Einer Seiten auf deren von Kenzingen
Aw biß an bach gelegen. a.S.: auf deren von Malterdingen Küchlinsberg auch bis an
bach gelegen, streckht hind auf Schlüpfingen, und vornen auf der Vier Dörfer Gemeinen
Waldt, ist mehrerentheils umbsteinet, und nach solchem vorgemeltem Zins deren
von Heäcklingen Ledig Aigen.

Die Situation der Umfangsgrenze des Hecklinger Hochwaldes stellt sich heute wie folgt
dar:

— Von insgesamt 68 Grenzsteinen sind drei Steine nicht auffindbar.

— Die beiden ältesten, datierten Grenzsteine tragen die Jahreszahl 1626 und sind mit dem
Hecklinger Dorfwappen behauen. Abb. 21 zeigt hierzu den Dreieckstein Hecklingen
(Hochwald)-Hecklingen(Ramshartmatte)-Stadt Kenzingen(Aumättle). Der zweite,
1985 noch vorgefundene Stein wurde durch das Juli-Hochwasser 1987 so zerstört, daß
weder Wappen noch Setzdatum erhalten geblieben sind.

Abb. 21 Abb. 22

57


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0059