Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 66
(PDF, 52 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0068
Fragen zur Entstehung von Burg und Herrschaft Lichteneck

Die bisher ausführlichste und konziseste Darstellung zum Thema verdanken wir Adolf
Futterer in zwei Folgen der »Alemannischen Heimat« aus dem Jahre 1936. Wir nutzen
sie als Ausgangspunkt dieser Arbeit.

Futterer nimmt als Erbauer im 11. Jahrhundert ein »niederes, abhängiges Dienstmannen-
geschlecht... im Dienste der Herzöge von Zähringen« an, eine Aussage, die noch immer
hier und da auftaucht. Die Annahme ist indessen kaum zulässig. Futterer konstruiert aus
dem Nachweis eines Geschlechtes »von Lichteneck« bei Kindler v. Knobloch aus den Jahren
um 1350 bis 1444, das allen dortigen Zuschreibungen nach - im Gegensatz zur Annahme
bei Kindler selbst - nichts mit unserer Burg zu tun hat, ein gleichnamiges Geschlecht
in die angenommene Gründerzeit. Es gibt aber keinen urkundlichen weiteren Beleg dieses
Namens vor 1350. Das Verfahren, aus der Erwähnung eines Geschlechtes in einem Gebiet,
das nach 1218 den Zähringererben gehörte, dieses Geschlecht als zähringische Ministerialen
darzustellen, stößt übrigens auch bald auf seine Grenzen. Für Lichteneck oder Mecklingen
unternimmt aber nicht einmal Heyck in seiner Geschichte der Herzöge von Zähringen
diesen Erklärungsversuch; auf ein zähringisches Ministerialengeschlecht als Gründer
müssen wir also wohl verzichten. Wenn aber im 11. oder 12. Jahrhundert hier eine Burg
entstanden sein sollte, so kann sie nicht auf Niederadlige zurückgehen, denn das Burgregal
, das Recht, eine Burg zu errichten, lag noch im 12. Jahrhuntert wenn nicht mehr allein
in der Hand des Königs, so doch in den Händen von Dynasten, wie es die Herzöge von
Zähringen, die Markgrafen von Baden und vielleicht, wenn wir Rang und Herkunft ihres
Grafentitels kennen würden - es gab nie eine Grafschaft Nimburg -, die Grafen von Nim-
burg waren.

Aus der Verwendung des gleichen Leitnamens ist u.a. auf eine Blutsverwandtschaft zwischen
Zähringern und Nimburgern geschlossen worden. Eine solche «Nachbenennung«
war im schwäbisch-alemannischen Raum seit der Karolingerzeit als «Schöpfung typischer
Familiennamen ... nicht nur die gebräuchlichste, sondern die absolut vorherrschende«
Namensgebung (Goetz (1985), S. 30). Ein Ministeriale »Bertoldus nomine de Emettingen«
(Emmendingen) war um 1160 im Tennenbacher Güterbuch Ministeriale des Grafen Bertold
von Nimburg (Tennenbacher Güterbuch, Spalte 671).

Im Rotulus Sanpetrinus, dem 1203 abgeschlossenen Güterverzeichnis des Klosters St. Peter
, tritt, möglicherweise zum Jahr 1112, »Bertholdo de Hakkelingen datisunt XIIIsolidi
pro agro ad Malterdingen« auf. Könnte dieser Bertold ein Ministeriale entweder der Herzöge
, die um Hecklingen Besitz gehabt haben müssen - es war die Zeit Bertolds II. (gest.
1111), Bertolds III. (gest. 1122) und Konrads (gest. 1152) oder doch einer der Nimburger
Grafen gewesen sein, die als Vögte von St. Ulrich und Sölden ebenfalls im Hecklinger Gebiet
begütert bzw. berechtigt waren? Zwischen 1100 und 1130 finden wir einen oder zwei
Nimburger Grafen nahmens Bertold - oder ist »von Hecklingen« etwa Beiname eines
Nimburger Grafen? So könnte nun spekuliert werden, daß dieser Bertold, möglicherweise
Nimburger Ministeriale, einen festen Sitz - erbaut von den Grafen - in Hecklingen besessen
haben könnte, aus dem später die Burg Lichteneck entstand, denn im Anfang des 12.
Jahrhunderts zog der Adel schon auf die Berge in feste Sitze.

Da zu dieser Zeit noch von gemeinschaftlichen Aktionen der Zähringer und Nimburger
ausgegangen werden kann, wie zahlreiche Vorgänge im Rotulus Sanpetrinus zeigen,
könnte also hier eventuell ein Burgsitz aus herzoglicher und gräflicher Vollmacht denkbar
sein. In der neueren Literatur jedenfalls erscheint immer wieder die Vermutung, die Grafen
von Nimburg seien Erbauer und Besitzer der Lichteneck gewesen, zuletzt noch im Katalog
der Zähringer-Ausstellung (Karte Abb. Nr. 33 (1986)). Doch außerhalb von Spekulationen
wie den angedeuteten gibt es bis heute noch keinen Nachweis für diese These, wie
bereits Kohler ((1940), S. 22) zu bedenken gibt: »Es ist urkundlich nicht zu beweisen, daß
die Grafen von Nimburg die Erbauer auch dieser Burg waren. In keiner Urkunde wird eine
Burg Lichteneck erwähnt.« Gleichwohl könnte man fragen, wann denn die Errichtung ei-

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