Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
7. und 8. Jahrgang.1987/1988
Seite: 78
(PDF, 52 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0080
Ein Neubeginn auf Lichteneck

Um etwa 1340 verheiratete sich Pfalzgraf Götz (Gottfried) von Tübingen mit Klara, dem
einzigen Kind des Grafen von Freiburg. Die Eheschließung und vor allem die zu erwartende
Erbschaft mögen vielleicht den Entschluß, die einstigen Tübinger Besitztümer zu verkaufen
, gefördert haben. Immerhin fällt mit der Eheschließung zeitlich der Verkauf von
Tübingen zusammen, mit dem Tod des Grafen von Freiburg der Verkauf von Böblingen.

Gegen Ende des Jahres 1356 trat Klara ihr väterliches Erbe an, das im wesentlichen aus
Besitztümern in und um Freiburg sowie aus Hoheitsrechten über die Stadt bestand. Am
24. Dezember 1356 gelobte die »Pfallentzgrefin von Tüxvingen, geborn von Friburg«, daß
sie »uf dem kor richte vmb eigen und vmb erbe«, vor allem aber die Rechte der Stadt achten
wolle. Darauf huldigten ihr wenige Tage später »die alten vier und zwantzig, der buer-
germeister, der rat, die buerger und die Gemeind zu Freiburg, als ihrer Herrin«.

Zu diesem Zeitpunkt dürfte auch die endgültige Niederlassung der gesamten gräflichen Familie
im Breisgau geschehen sein.

Doch nur kurz währte die Freude am neuen Besitz. Gegen die Einsetzung Klaras als Herrin
von Freiburg erhob ihr Stiefonkel, Graf Egino von Freiburg, Klage vor dem Kaiserlichen
Hofgericht und meldete selbst Ansprüche an. Zunächst abgewiesen, konnte er sich schließlich
doch durchsetzen. Klara und die ihr verbündete Stadt Freiburg waren, da ihnen Kaiser
Karl IV. das Versprechen gegeben hatte, sich der Sache selbst anzunehmen, einer Ladung
des Hofgerichts zum 2. Januar 1358 nicht nachgekommen. Somit formal schuldig, wurde
über sie umgehend am 17. Januar die Reichsacht ausgesprochen und dem klagenden Egino
die Unterstützung des Reiches zugesagt. Tatsächlich wurden schon im März Vorbereitungen
zur »Reichsexekution« unternommen. Doch bevor es zu kriegerischen Auseinandersetzungen
kam, führten Verhandlungen zu einem Vergleich. Am 9. Juni 1358 verkaufte
Klara alle ihre Rechte an Freiburg ihrem Onkel um 3820 Mark Silber. Da dieser die Kaufsumme
nicht gänzlich aufbringen konnte, verpfändete er ihr für einen Teil, 450 Mark, die
Herrschaft Lichteneck.

Als er später das Pfand nicht einlösen konnte, ging 1368 die gesamte Herrschaft förmlich
ins Eigentum Klaras über. Ihr gehörten von nun an die Hoheit über die beiden benachbarten
Dörfer Hecklingen und Forchheim, ein Herrenhof an jedem Ort, das Kirchenpatronat,
eine Mühle, einige Leibeigene zu Malteringen und die über Hecklingen liegende Burg Lichteneck
. Nach ihr nennen sich von nun an die Nachkommen des Pfalzgrafen Götz von Tübingen
und der Gräfin Klara von Freiburg: Grafen von Tübingen, Herren von Lichteneck.

Der Ausbau der Herrschaft Lichteneck

Aus dem Verkauf seiner Stammlande scheint dem Grafen Götz von Tübingen nach Abzug
der Schulden nichts übrig geblieben zu sein. Wahrscheinlich waren nicht einmal alle Verpflichtungen
eingelöst, so daß der Neubeginn im Breisgau im wesentlichen auf der Herrschaft
Lichteneck basierte. In den folgenden Jahrhunderten gelang es den Grafen jedoch,
um die Burg herum ein kleines Territorium aufzubauen. Ermöglicht wurde ihnen dies vor
allem durch die außerordentlich guten Heiraten. So stammte die Ehefrau Konrads I. von
Tübingen, Sohn von Klara und Götz, aus der schwerreichen, an Silberbergwerken beteiligten
Familie Malterer. Von ihrem Großvater Johannes Malterer erbte sie neben Geld 1/11
der Herrschaft Riegel. Reichtum, politischer Einfluß - Konrads Schwiegervater Martin
Malterer war zeitweilig Landvogt im Elsaß und im Breisgau - und entsprechendes Ansehen
machten die fehlende lange Ahnenreihe wett. Daß andererseits der Grafentitel mangelndes
Vermögen ausgleichen konnte, läßt sich an der Ehe Konrad III. von Tübingen-Lichteneck

78


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1988-7-8/0080